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Einsicht in Personalakte

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Rowhin:

--- Zitat von: lyrik23 am 16.07.2025 14:24 ---Nach welchen Paragraphen wäre das?


--- Zitat von: Tiffy am 14.07.2025 07:10 ---Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.

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Das wäre das Auskunftsrecht der betroffenen Person gemäß des Art. 15 DSGVO, konkreter Absatz 3 S. 1, das Recht eine kostenfreie (Erst-)Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten:


--- Zitat ---Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
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MoinMoin:

--- Zitat von: Tiffy am 14.07.2025 07:10 ---Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.

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Hat man die bei einer lose Blatt Sammlung als Papierakte?  ::)
Ich denke da könnte der AG tricksen...

FearOfTheDuck:
Könnte er das nicht immer?

Tiffy:
Selbstverständlich gilt das o.g. Recht unabhängig davon, wie der AG die Akte nun konkret verwaltet. Dem Anspruch ist auf formlosen Antrag hin zu entsprechen, notfalls dann halt durch Erstellung von Fotokopien oder Scans. Und bevor jemand fragt: Nein, bei erstmaliger Wahrnehmung des Anspruchs dürfen dem AN keine Kosten in Rechnung gestellt werden, dies wäre erst bei exzessiven Forderungen im Einzelfall denkbar.

lyrik23:

--- Zitat ---Das wäre das Auskunftsrecht der betroffenen Person gemäß des Art. 15 DSGVO, konkreter Absatz 3 S. 1, das Recht eine kostenfreie (Erst-)Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten:

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Ich bedanke mich!

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