Autor Thema: Karriereberatung  (Read 134 times)

User18923

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Karriereberatung
« am: 13.07.2025 22:07 »
Hallo zusammen,

ich find es toll, dass hier so viele aktiv sind und bitte einmal um eure Einschätzung bzw. Beantwortung meiner Fragen, aber vorher kurz was zu mir und meinem Werdegang:

Ich bin 27 Jahre alt und arbeite seit 2017 bei einer Landesbehörde.
Zu Beginn hab ich dort ein duales Studium gemacht und bin Anfang 2022 fertig geworden (B.Sc.) und mit E10/1 eingestiegen.
Über die letzten drei Jahre konnte ich in E12/3 aufsteigen.
Vor ein paar Monaten habe ich meinen berufsbegleitenden Master (M.Sc., Ingenieurwissenschaft, nicht durch AG gefördert) abgeschlossen.
Derzeit sind bei meinem AG keine freien (und interessanten) E13 Stellen vorhanden.

Jetzt kam mir der Gedanke (bzw. ein paar ansprechende Stellenangebote) als Referent (E13) in ein Bundesamt zu gehen, mit der Möglichkeit auf Verbeamtung.

Hier nun meine Fragen:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich tatsächlich verbeamtet werde, wenn in den Stellenausschreibungen steht „Möglichkeit auf Verbeamtung“? Voraussetzungen sind m.E. grundsätzlich erfüllt.

Wenn ich mich beim Bund verbeamten lasse und dort eine Zeit lang bleibe, evtl. in A14 oder A15 aufsteige mit der Zeit und dann nachher wieder zur Landesbehörde wechsle (bspw. Bewerbung auf eine A15 Stelle), ist das problemlos möglich oder gibt es da bestimmte Hürden, gerade auch in Richtung Erfahrungsstufen?
 
Danke im Voraus!
VG

Asperatus

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Antw:Karriereberatung
« Antwort #1 am: 13.07.2025 22:32 »
Zu Frage 1: Seriös lässt sich da keine allgemeine Aussage treffen. Das hängt sehr von der jeweiligen Behörde ab.

Zu Frage 2: Vorausgesetzt, es sind A15-Stellen ausgeschrieben, richtet sich die Erfahrungsstufe beim Wechsel nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz. Der Bund könnte eine Versetzung verweigern, das Land könnte dann eine sog. Raubernennung durchführen, falls es dazu bereit ist.