Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?

(1/7) > >>

VielUnterwegs:
Hallo zusammen....wie ist das bei Euch geregelt, wenn Ihr einen Betriebsausflug macht bezüglich der Arbeitszeit? Es ist ja gesetzlich so geregelt, das ich in dieser Zeit zu arbeiten habe, wenn ich nicht mitgehen kann oder möchte, wenn irgendwie möglich. Dies stellt in den meisten Behörden und Einrichtungen auch kein Problem dar und muss laut Gesetz auch so praktiziert werden. Wir werden aktuell (noch) zu Überstundenabbau oder Urlaub gezwungen...

MoinMoin:
Deine Frage betrifft doch nur Arbeitsplätze, die nicht arbeiten können, wenn sie nicht am Betriebsausflug teilnehmen.
z.B. weil niemand da ist, der die Tür aufschließt.....

Bei uns ist die Teilnahme verpflichtend, da normaler Arbeitstag, man darf aber auch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Es wird also niemand zum Zeitausgleich oder Urlaub gezwungen.
Und diejenigen, die während des Zeitausgleiches doch arbeiten, denen wird diese Zeit auch gutgeschrieben, da sind wir sehr flexibel.

ProfTii:
Ich arbeite in einer sehr kleinen Verwaltung (knapp über 50 MA) - bei uns wird es auch so gehandhabt, dass die die nicht mit auf Betriebsausflug gehen Urlaub nehmen müssen oder Überstundenabbau machen.
Wird auch damit begründet, dass wenn nur 2 Leute arbeiten wollen würden, kein geregelter Betrieb gewährleistet ist und entsprechend das Rathaus geschlossen bleibt. Entsprechend wird der Termin aber auch weit über 6 Monate im voraus bekanntgegeben, um diesen Urlaub bzw. die Schließung auch rechtssicher anordnen zu können, ähnlich wie bei den Betriebsferien um Weihnachten.

VielUnterwegs:

--- Zitat von: MoinMoin am 15.07.2025 09:00 ---Bei uns ist die Teilnahme verpflichtend, da normaler Arbeitstag, man darf aber auch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Es wird also niemand zum Zeitausgleich oder Urlaub gezwungen.
Und diejenigen, die während des Zeitausgleiches doch arbeiten, denen wird diese Zeit auch gutgeschrieben, da sind wir sehr flexibel.

--- End quote ---


Was denn nun - dürft Ihr arbeiten wenn ihr wollt oder müsst Ihr Urlaub / Zeitausgleich nehmen?


--- Zitat von: ProfTii am 15.07.2025 09:20 ---Ich arbeite in einer sehr kleinen Verwaltung (knapp über 50 MA) - bei uns wird es auch so gehandhabt, dass die die nicht mit auf Betriebsausflug gehen Urlaub nehmen müssen oder Überstundenabbau machen.
Wird auch damit begründet, dass wenn nur 2 Leute arbeiten wollen würden, kein geregelter Betrieb gewährleistet ist...

--- End quote ---

Euer Rathaus hat also jeden Tag Vormittags und Nachmittags geöffnet?

MoinMoin:

--- Zitat von: VielUnterwegs am 15.07.2025 11:31 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 15.07.2025 09:00 ---Bei uns ist die Teilnahme verpflichtend, da normaler Arbeitstag, man darf aber auch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Es wird also niemand zum Zeitausgleich oder Urlaub gezwungen.
Und diejenigen, die während des Zeitausgleiches doch arbeiten, denen wird diese Zeit auch gutgeschrieben, da sind wir sehr flexibel.

--- End quote ---


Was denn nun - dürft Ihr arbeiten wenn ihr wollt oder müsst Ihr Urlaub / Zeitausgleich nehmen?

--- End quote ---
Wenn wir arbeiten können und wollen und tatsächliche auch arbeiten (obwohl der Rest ein Betriebsausflug macht) dann bekommen wir diese Stunden als Arbeitsstunden gutgeschrieben.
Wenn wir in einem Bereich arbeiten, in dem wir während des Betriebsausfluges nicht arbeiten können, dann können wir nicht arbeiten und müssen teilnehmen oder frei nehmen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version