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Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Philipp:
Wie regelt ihr das überhaupt?
Bei meinem alten Arbeitgeber (eine Stadtverwaltung in NRW) hatten wir einmal im Jahr so einen Ausflug alle zusammen mit rund 50 Personen. Es war als Betriebsausflug rund eine Woche vorher mit Aushang angekündigt und die ganze Abteilung an dem Tag geschlossen.
Jetzt habe ich beim jetzigen Arbeitgeber (auch eine Stadtverwaltung) mal gefragt und da hieß es, dass sowas rechtlich gar nicht möglich sei. Man könne nicht mit einer ganzen Abteilung einfach einen Ausflug machen, weil es Vertretungen geben müsste die anwesend sind. Da stellt man sich total quer.
Man könne sowas am Samstag oder Sonntag machen, aber nicht Montags bis Freitags.
Beim alten Arbeitgeber wurde damals auch das Weihnachtsessen aus dem Budget bezahlt. Der jetzige sagt es wäre verboten - der Chef dürfte es nicht mal aus eigener Tasche ausgeben, sondern jeder muss für sich selbst bezahlen.
MoinMoin:
Welches Budget soll das sein?
Wenn es einen Haushaltsposten Weihnachtsessen gibt, dann kann natürlich das Weihnachtsessen daraus gezahlt werden.
Im öD gibt es idR so einen Posten nicht.
Wenn es das nicht gibt, dann kann natürlich eine private Veranstaltung (Weihnachtsessen ) aus privaten Mitteln organisiert werden.
Ob jeder sein essen selbst zahlt und der Chef das Bier, dass bleibt dann der Privatperson überlassen, so etwas ist in Deutschland noch nicht verboten.
Ob und wie man teambildenden Maßnahmen (Betriebsausflug) macht, da ist sicherlich dem AG einiges an Freiheiten gegeben. Sowohl gesetzlich was Arbeitszeit angeht, weniger steuerlich, was geldwerter Vorteil angeht.
Wir haben jährliche Betriebsausflüge, bei denen die Tagessollzeit gutgeschrieben wird, weil teambildenden Maßnahme.
Warum das nicht rechtlich möglich sein soll, kannst du ja mal näher erfragen.
Aber so ists im Leben, die einen finden Lösungen, die anderen Probleme.
Alien1973:
Wir haben mehrere Betriebsausflüge im Jahr (Skifahren, Radfahren, Wandern und Städtereisen). Beim ersten an dem man teilnimmt wird die Tagessollzeit gut geschrieben und der Personalrat gibt einen Zuschuss.
Bei jedem weiteren an dem man teilnehmen möchte muss man frei nehmen/Mehrstunden abbauen und selber bezahlen.
Wir haben zusätzlich eine Weihnachtsfeier, bei der das 3-Gängemenü frei ist inkl. 2 Getränken.
Dazu noch ein Sommerfest mit Buffet und freien Getränken (ausser Getränke an der Bar) für 15 EUR.
Also dahingehend kann ich mich über meinen AG ausnahmsweise mal nicht beschweren.
VielUnterwegs:
Wenn ich mir die Kommentare so durchlese, erschleicht sich mir das Gefühl, dass so ziemlich jede Behörde sein eigenes "Süppchen" kocht. Obwohl sich alle an die Vorschriften halten müssen gibt es da einen ziemlichen Wildwuchs - bei dem es oft auch um Steuergelder geht! Da ich vorher Jahrzehnte in der Privatwirtschaft unterwegs war, kann ich mit Sicherheit sagen, dass die dortigen leitenden Personen eher an die geltenden Regeln gehalten haben und es weit weniger Diskussionsbedarf gegeben hat, wer was wann wie darf und was nicht! Finde ich nicht gut wie das im ÖD manchmal abläuft...
Steffi:
Betriebsausflüge während der Arbeitszeit gibt es bei uns (LK mit 1500 MA) gar nicht. Einzig die Personalversammlung gilt als Arbeitszeit, findet aber am Wochenende, also außerhalb der Öffnungszeiten, statt. Für die Teilnahme werden 3 Stunden gutgeschrieben.
Alles andere, also Amts-, Abteilungsfeiern etc. sind Privatvergnügen nach Feierabend. (Und das ist m. E. auch gut so.) Der Aufschrei wäre riesig, würde man die Verwaltung für so etwas schließen.
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