Welches Budget soll das sein?
Wenn es einen Haushaltsposten Weihnachtsessen gibt, dann kann natürlich das Weihnachtsessen daraus gezahlt werden.
Im öD gibt es idR so einen Posten nicht.
Wenn es das nicht gibt, dann kann natürlich eine private Veranstaltung (Weihnachtsessen ) aus privaten Mitteln organisiert werden.
Ob jeder sein essen selbst zahlt und der Chef das Bier, dass bleibt dann der Privatperson überlassen, so etwas ist in Deutschland noch nicht verboten.
Ob und wie man teambildenden Maßnahmen (Betriebsausflug) macht, da ist sicherlich dem AG einiges an Freiheiten gegeben. Sowohl gesetzlich was Arbeitszeit angeht, weniger steuerlich, was geldwerter Vorteil angeht.
Wir haben jährliche Betriebsausflüge, bei denen die Tagessollzeit gutgeschrieben wird, weil teambildenden Maßnahme.
Warum das nicht rechtlich möglich sein soll, kannst du ja mal näher erfragen.
Aber so ists im Leben, die einen finden Lösungen, die anderen Probleme.