Autor Thema: Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?  (Read 3318 times)

VielUnterwegs

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Hallo zusammen....wie ist das bei Euch geregelt, wenn Ihr einen Betriebsausflug macht bezüglich der Arbeitszeit? Es ist ja gesetzlich so geregelt, das ich in dieser Zeit zu arbeiten habe, wenn ich nicht mitgehen kann oder möchte, wenn irgendwie möglich. Dies stellt in den meisten Behörden und Einrichtungen auch kein Problem dar und muss laut Gesetz auch so praktiziert werden. Wir werden aktuell (noch) zu Überstundenabbau oder Urlaub gezwungen...

MoinMoin

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #1 am: 15.07.2025 09:00 »
Deine Frage betrifft doch nur Arbeitsplätze, die nicht arbeiten können, wenn sie nicht am Betriebsausflug teilnehmen.
z.B. weil niemand da ist, der die Tür aufschließt.....

Bei uns ist die Teilnahme verpflichtend, da normaler Arbeitstag, man darf aber auch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Es wird also niemand zum Zeitausgleich oder Urlaub gezwungen.
Und diejenigen, die während des Zeitausgleiches doch arbeiten, denen wird diese Zeit auch gutgeschrieben, da sind wir sehr flexibel.

ProfTii

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #2 am: 15.07.2025 09:20 »
Ich arbeite in einer sehr kleinen Verwaltung (knapp über 50 MA) - bei uns wird es auch so gehandhabt, dass die die nicht mit auf Betriebsausflug gehen Urlaub nehmen müssen oder Überstundenabbau machen.
Wird auch damit begründet, dass wenn nur 2 Leute arbeiten wollen würden, kein geregelter Betrieb gewährleistet ist und entsprechend das Rathaus geschlossen bleibt. Entsprechend wird der Termin aber auch weit über 6 Monate im voraus bekanntgegeben, um diesen Urlaub bzw. die Schließung auch rechtssicher anordnen zu können, ähnlich wie bei den Betriebsferien um Weihnachten.

VielUnterwegs

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #3 am: 15.07.2025 11:31 »
Bei uns ist die Teilnahme verpflichtend, da normaler Arbeitstag, man darf aber auch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Es wird also niemand zum Zeitausgleich oder Urlaub gezwungen.
Und diejenigen, die während des Zeitausgleiches doch arbeiten, denen wird diese Zeit auch gutgeschrieben, da sind wir sehr flexibel.


Was denn nun - dürft Ihr arbeiten wenn ihr wollt oder müsst Ihr Urlaub / Zeitausgleich nehmen?

Ich arbeite in einer sehr kleinen Verwaltung (knapp über 50 MA) - bei uns wird es auch so gehandhabt, dass die die nicht mit auf Betriebsausflug gehen Urlaub nehmen müssen oder Überstundenabbau machen.
Wird auch damit begründet, dass wenn nur 2 Leute arbeiten wollen würden, kein geregelter Betrieb gewährleistet ist...

Euer Rathaus hat also jeden Tag Vormittags und Nachmittags geöffnet?

MoinMoin

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #4 am: 15.07.2025 13:25 »
Bei uns ist die Teilnahme verpflichtend, da normaler Arbeitstag, man darf aber auch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Es wird also niemand zum Zeitausgleich oder Urlaub gezwungen.
Und diejenigen, die während des Zeitausgleiches doch arbeiten, denen wird diese Zeit auch gutgeschrieben, da sind wir sehr flexibel.


Was denn nun - dürft Ihr arbeiten wenn ihr wollt oder müsst Ihr Urlaub / Zeitausgleich nehmen?
Wenn wir arbeiten können und wollen und tatsächliche auch arbeiten (obwohl der Rest ein Betriebsausflug macht) dann bekommen wir diese Stunden als Arbeitsstunden gutgeschrieben.
Wenn wir in einem Bereich arbeiten, in dem wir während des Betriebsausfluges nicht arbeiten können, dann können wir nicht arbeiten und müssen teilnehmen oder frei nehmen.

Philipp

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #5 am: 15.07.2025 21:21 »
Wie regelt ihr das überhaupt?

Bei meinem alten Arbeitgeber (eine Stadtverwaltung in NRW) hatten wir einmal im Jahr so einen Ausflug alle zusammen mit rund 50 Personen. Es war als Betriebsausflug rund eine Woche vorher mit Aushang angekündigt und die ganze Abteilung an dem Tag geschlossen.

Jetzt habe ich beim jetzigen Arbeitgeber (auch eine Stadtverwaltung) mal gefragt und da hieß es, dass sowas rechtlich gar nicht möglich sei. Man könne nicht mit einer ganzen Abteilung einfach einen Ausflug machen, weil es Vertretungen geben müsste die anwesend sind. Da stellt man sich total quer.
Man könne sowas am Samstag oder Sonntag machen, aber nicht Montags bis Freitags.

Beim alten Arbeitgeber wurde damals auch das Weihnachtsessen aus dem Budget bezahlt. Der jetzige sagt es wäre verboten - der Chef dürfte es nicht mal aus eigener Tasche ausgeben, sondern jeder muss für sich selbst bezahlen.

MoinMoin

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #6 am: 15.07.2025 21:59 »
Welches Budget soll das sein?
Wenn es einen Haushaltsposten Weihnachtsessen gibt, dann kann natürlich das Weihnachtsessen daraus gezahlt werden.
Im öD gibt es idR so einen Posten nicht.

Wenn es das nicht gibt, dann kann natürlich eine private Veranstaltung (Weihnachtsessen ) aus privaten Mitteln organisiert werden.
Ob jeder sein essen selbst zahlt und der Chef das Bier, dass bleibt dann der Privatperson überlassen, so etwas ist in Deutschland noch nicht verboten.

Ob und wie man teambildenden Maßnahmen (Betriebsausflug) macht, da ist sicherlich dem AG einiges an Freiheiten gegeben. Sowohl gesetzlich was Arbeitszeit angeht, weniger steuerlich, was geldwerter Vorteil angeht.

Wir haben jährliche Betriebsausflüge, bei denen die Tagessollzeit gutgeschrieben wird, weil teambildenden Maßnahme.
Warum das nicht rechtlich möglich sein soll, kannst du ja mal näher erfragen.
Aber so ists im Leben, die einen finden Lösungen, die anderen Probleme.

Alien1973

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #7 am: 16.07.2025 07:12 »
Wir haben mehrere Betriebsausflüge im Jahr (Skifahren, Radfahren, Wandern und Städtereisen). Beim ersten an dem man teilnimmt wird die Tagessollzeit gut geschrieben und der Personalrat gibt einen Zuschuss.
Bei jedem weiteren an dem man teilnehmen möchte muss man frei nehmen/Mehrstunden abbauen und selber bezahlen.

Wir haben zusätzlich eine Weihnachtsfeier, bei der das 3-Gängemenü frei ist inkl. 2 Getränken.

Dazu noch ein Sommerfest mit Buffet und freien Getränken (ausser Getränke an der Bar) für 15 EUR.

Also dahingehend kann ich mich über meinen AG ausnahmsweise mal nicht beschweren.

VielUnterwegs

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #8 am: 16.07.2025 07:56 »
Wenn ich mir die Kommentare so durchlese, erschleicht sich mir das Gefühl, dass so ziemlich jede Behörde sein eigenes "Süppchen" kocht. Obwohl sich alle an die Vorschriften halten müssen gibt es da einen ziemlichen Wildwuchs - bei dem es oft auch um Steuergelder geht! Da ich vorher Jahrzehnte in der Privatwirtschaft unterwegs war, kann ich mit Sicherheit sagen, dass die dortigen leitenden Personen eher an die geltenden Regeln gehalten haben und es weit weniger Diskussionsbedarf gegeben hat, wer was wann wie darf und was nicht! Finde ich nicht gut wie das im ÖD manchmal abläuft...

Steffi

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #9 am: 16.07.2025 09:57 »
Betriebsausflüge während der Arbeitszeit gibt es bei uns (LK mit 1500 MA) gar nicht. Einzig die Personalversammlung gilt als Arbeitszeit, findet aber am Wochenende, also außerhalb der Öffnungszeiten, statt. Für die Teilnahme werden 3 Stunden gutgeschrieben.

Alles andere, also Amts-, Abteilungsfeiern etc. sind Privatvergnügen nach Feierabend. (Und das ist m. E. auch gut so.) Der Aufschrei wäre riesig, würde man die Verwaltung für so etwas schließen.

BAT

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #10 am: 16.07.2025 10:31 »
In Zeiten von HO halte ich eine Argumentation in Bezug auf die Nichtmöglichkeit der Personen, die nicht teilnehmen, zu arbeiten für etwas weltfremd.

VielUnterwegs

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #11 am: 16.07.2025 10:41 »
In Zeiten von HO halte ich eine Argumentation in Bezug auf die Nichtmöglichkeit der Personen, die nicht teilnehmen, zu arbeiten für etwas weltfremd.

So geht es mir auch, zumal es ja sogar ein MUSS ist, dann zu arbeiten. Ausnahmen darf es nur geben, wenn keinerlei Tätigkeiten möglich wären, was es z.B. im produzierenden Gewerbe geben kann. Aber niemals in einer Behörde oder Kita usw. !!!

MoinMoin

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #12 am: 16.07.2025 10:56 »
In Zeiten von HO halte ich eine Argumentation in Bezug auf die Nichtmöglichkeit der Personen, die nicht teilnehmen, zu arbeiten für etwas weltfremd.

So geht es mir auch, zumal es ja sogar ein MUSS ist, dann zu arbeiten. Ausnahmen darf es nur geben, wenn keinerlei Tätigkeiten möglich wären, was es z.B. im produzierenden Gewerbe geben kann. Aber niemals in einer Behörde oder Kita usw. !!!
Natürlich gibt es auch in einer Behörde Menschen, die keine Arbeit haben, wenn das Gebäude geschlossen, weil Betriebsausflug, ist.
Dank HO seltener.
Und das die, die an der Gemeinschaftsveranstaltung nicht teilnehmen wollen/können, dafür keinen freien Tag bekommen, sondern arbeiten, Zeitausgleich oder Urlaub nehmen müssen, ist auch unproblematisch.

BAT

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #13 am: 16.07.2025 11:07 »
Unproblematisch ist da gar nichts. Das gibt immer wieder Probleme bei den Leuten mit Bereitschaft.

Insofern wie schon geschrieben wurde, sowas wie Ausflüge in der Dienstzeit aber auch Betriebsschließungen tunlichst vermeiden.

Organisator

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Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
« Antwort #14 am: 16.07.2025 11:30 »
Unproblematisch ist da gar nichts. Das gibt immer wieder Probleme bei den Leuten mit Bereitschaft.

Insofern wie schon geschrieben wurde, sowas wie Ausflüge in der Dienstzeit aber auch Betriebsschließungen tunlichst vermeiden.

Goodys vermeiden, nur weil es Einzelnen nicht gefällt? Halte ich für den falschen Ansatz. Dann lieber für die Mehrheit etwas Gutes tun und die Minderheitenmeinung aushalten.