Und deshalb akzeptieren Sie Eingruppierung nicht. Eigentlich sollte ja der Personalrat für das Personal sein. Habe ich eine Chance vor Gericht? Wenn müsste ich da verklagen? Meinen Dienstherrn, der mich ja eigentlich so eingruppieren wollte, oder den Personalrat?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Also dein Personalrat hat die Mitbestimmung verweigert, dann geht es doch zunächst ins Stufenverfahren, wenn der AG sein Ziel weiterverfolgt und wenn nicht, oder wenn im Stufenverfahren es keine für dich geeignete Lösung gibt, dann kannst du natürlich diese Meinung des PRs einklagen, in dem du deine EG11 einklagst. Du du 20 Jahre nachweisen kannst.
Aber:
Aus welchem Grund könnte die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht bestanden haben?
Weil du, wenn sie bestanden hätte, du die Zulage zur EG11 hättest bekommen müssen und dein Ag dir die Prüfung hätte anbieten müssen.
Denn du bist eine EG niedriger, weil der AG der Meinung war, dass keine Prüfungspflicht bestand, da er via EG9b Fg1 (Hochschulabschluss) dich eingruppiert hat.
Als müsstest du zweierlei erklagen:
Die Eingruppierung nach Fg2 und der zutreffen jetzige Wegfall der Prüfungspflicht.
@TVOED Anwender, war zu langsam..
Gehe aber davon aus, dass man die Tätigkeiten jederzeit auch via FG2 begründen kann, wenn man will.