Autor Thema: Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt  (Read 870 times)

PKiefer

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Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« am: 16.07.2025 16:57 »
Hallo,

ich habe da einmal eine Verständnisfrage, ich möchte da aber eigentlich kein Fass aufmachen, da es „nur“ um die letzten Tage im Juli und den Sommer geht, aber dennoch um einiges an Geld.
Ich bin Lehrer am Gymnasium und bin jetzt gut ein Schuljahr in Elternzeit. Meine Elternzeit endet mit dem zweiten Geburtstag meines Kindes am 23.07.25, d.h. ich werde noch sechs Tage an meiner Schule sein, bevor die Sommerferien beginnen. Zuvor war ich Vollzeit beschäftigt. D.h ich bekomme für Ende Juli und die Sommerferien wieder meine Bezüge.
Im Winter hatte ich fristgerecht meinen Stewi-Antrag auf Teilzeit nach den Sommerferien (zum neuen Schuljahr, ab den 15.9) gestellt, da unsere "Dienstjahre" ja immer mit dem ersten Schultag beginnen. Meine Frau, die derzeit Vollzeit als Lehrerin arbeitet geht dann auch in Teilzeit.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich, wenn ich keinen anderen Antrag gestellt hätte, automatisch wieder in Vollzeit beschäftigt bin wie vor einem Jahr meine Frau. Daher hatte ich keinen Antrag auf Teilzeit für nach der Elternzeit gestellt, da ich die sechs Tage auch gerne in Vollzeit gearbeitet hätte (und die natürlich Sommerferien auch ;). Dann kam im April ein Anruf vom RP mit der Anfrage, wie ich nach der Elternzeit arbeiten möchte, was ich mit Vollzeit beantwortet habe. Sie meinte, ich müsse hierzu einen Antrag stellen, aber die Frist vor Ende der Elternzeit sei schon vorbei. Ich habe diesen dann noch gestellt, meine Schulleitung hat ihn unterschrieben und abgesendet. Der Antrag wurde jetzt abgelehnt und ich bin schon ab dem 23.7 in Teilzeit.
War das von Seiten des RP in Ordnung? Immerhin geht es um mehr als 1000€ für die Sommerferien.

SpeedyG

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Antw:[BW] Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #1 am: 16.07.2025 19:05 »
Beginn oder Ende der Elternzeit dürfen nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen. Ich denke, das wird (zurecht) das "Problem" sein.
« Last Edit: 16.07.2025 19:12 von SpeedyG »

PKiefer

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Antw:[BW] Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #2 am: 16.07.2025 19:49 »
Das ist nicht das Problem, da die Elternzeit an die Elterngeldmonate gekoppelt ist. Sonst wäre sie ja nicht genehmigt worden.

SozPädBW

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Antw:[BW] Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #3 am: 17.07.2025 18:06 »
Das ist nicht das Problem, da die Elternzeit an die Elterngeldmonate gekoppelt ist. Sonst wäre sie ja nicht genehmigt worden.

Elternzeit und Elterngeld sind nicht aneinander gekoppelt. So ein Quatsch.

PKiefer

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #4 am: 17.07.2025 18:23 »
Das muss nicht zwangsläufig zusammenhängen, da ich aber Elterngeld beziehe habe ich für die Monate, in denen ich Elterngeld beziehe, vom Land Elternzeit genehmigt bekommen, auch wenn diese kurz vor den Sommerferien endet. Ohne Elterngeld wäre das nach Auskunft meiner Dienststelle nicht möglich gewesen. Meine Frau hatte auch noch einen Monat Elternzeit (vom 23.4 - 22.5), der ebenso so nur genehmigt wurde, da das ein Elterngeldmonat war.

Das hat aber alles nichts mit meiner Frage zu tun. Ich hatte mit Stewi beantragt, zum neuen Schuljahr auf 75% zu reduzieren, das Landratsamt hat meine Teilzeit aber "eigenmächtig" auf den 23. Juli vorgezogen. Ist das rechtens?

SpeedyG

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #5 am: 17.07.2025 19:07 »
Es ist jedenfalls fair. Ich würde dich nach den 6 Tagen auf 0% reduzieren.

clarion

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #6 am: 18.07.2025 07:37 »
Pkiefer,

verstehe ich richtig,  Du willst sechs Tage vor Beginn der Sommerferien als Lehrer anfangen, Vollzeit zu arbeiten??? Was kannst Du denn sinnvollerweise machen? Gelehrt wird nix, Du hast keine Klassen.

MoinMoin

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #7 am: 18.07.2025 07:56 »
Pkiefer,

verstehe ich richtig,  Du willst sechs Tage vor Beginn der Sommerferien als Lehrer anfangen, Vollzeit zu arbeiten??? Was kannst Du denn sinnvollerweise machen? Gelehrt wird nix, Du hast keine Klassen.
Na, er möchte verständlicherweise die 6Tage + 6 Wochen Ferien Vollzeit bezahlt bekommen, weil man sich ja in dieser unterrichtsfreien Zeit Vollzeit auf die neuen Herausforderungen vorbereiten will, die man dann nur noch in Teilzeit erledigen mag.

SpeedyG

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #8 am: 18.07.2025 09:21 »
Pkiefer,

verstehe ich richtig,  Du willst sechs Tage vor Beginn der Sommerferien als Lehrer anfangen, Vollzeit zu arbeiten??? Was kannst Du denn sinnvollerweise machen? Gelehrt wird nix, Du hast keine Klassen.
Na, er möchte verständlicherweise die 6Tage + 6 Wochen Ferien Vollzeit bezahlt bekommen, weil man sich ja in dieser unterrichtsfreien Zeit Vollzeit auf die neuen Herausforderungen vorbereiten will, die man dann nur noch in Teilzeit erledigen mag.

"Verständlicherweise"
Ich hoffe das ist ironisch gemeint.

MoinMoin

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #9 am: 18.07.2025 09:48 »
Das kann man so oder so sehen.
Einkommensmaximierung ist doch verständlich, wenn man auch entsprechende Gegenleistung erbringt.

Nachvollziehbar, wenn es ohne Gegenleistung auf Kosten der Gemeinschaft, aber nicht illegal ist, dann kann man über die Eignung Beamter zu sein sinnieren.

PKiefer

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #10 am: 18.07.2025 10:08 »
Krass, was einem hier dann von Menschen, die man nicht kennt unterstellt wird.

Ich versuche es ein letztes Mal. Ich bin völlig fein mit der Situation, auf das Geld kommt es mir wirklich nicht an, ich habe lediglich nach einer rechtlichen (nicht moralischen!) Einschätzung der Entscheidung des Landratsamts gefragt.

Ich hatte bei der Beantragung meiner Teilzeit aus familiären Gründen keinen Einfluss auf den Zeitraum, dieser wurde mit dem Beginn am 15.09.2025 und aber auch wieder mit dem Ende des Sommerferien 28 (10.09.2028) als Ende vorgegeben. Wieso kann mein Dienstherr diesen Zeitraum dann einfach zu meinen Ungunsten vorziehen?
Wäre ich nicht in Teilzeit für das nächste Schuljahr gegangen, wäre ich auch den Sommer über Vollzeit bezahlt worden.
Ich habe hier im Forum gelernt, dass ich insbesondere als Beamter (siehe verfassungsgemäße Besoldung usw.) Entscheidungen meiner übergeordneten Behörden hinterfragen muss.

MoinMoin

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #11 am: 18.07.2025 10:40 »
Krass, was einem hier dann von Menschen, die man nicht kennt unterstellt wird.
Also ich unterstelle dir nichts und finde es legitim, dass du nachfragst, wie der rechtliche Rahmen ist, in dem du und dein DH sich bewegen.
Deswegen finde ich es verständlich, dass du  die Entscheidung des DH nicht ungefragt über dich ergehen lässt.

Rentenonkel

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #12 am: 18.07.2025 11:21 »
Ich will nur den Sachverhalt richtig erfassen:

1.) Du warst bist zu Deiner Elternzeit Vollzeit beschäftigt

2.) Dann hast Du Elternzeit beantragt und die wurde von August oder September 2024 bis 23.07.2025 genehmigt. (Hier wäre meine Empfehlung tatsächlich nochmal nachzuschauen, bis wann die Elternzeit schriftlich genehmigt wurde)

3.) Danach hast Du einen Antrag auf Teilzeit ab dem 15.09.2025 gestellt, der auch erst ab dem 15.09.2025 genehmigt wurde.

4.) Du bist davon ausgegangen, dass Du ohne weiteren Antrag vom 24.07.2025 - 15.09.2025 nach der Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen kannst, was Dir Dein Arbeitgeber aber verweigert und stattdessen "nur" ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis anbietet, weil der Antrag zu spät gestellt wurde.

Habe ich das in etwa richtig (auch in der richtigen zeitlichen Reihenfolge und vor allem mit den richtigen Daten der Bescheide des Dienstherrn) zusammengefasst?

PKiefer

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #13 am: 18.07.2025 12:04 »
Hallo,

1. ja
2. Elternzeit wurde genehmigt nach Einsendung des Elterngeldbescheides, die Elternzeit ging vom 23.8.24 bis einschließlich 22.7.25
3. Ich habe einen Antrag auf Teilzeit ab dem 15.9 gestellt, habe aber folgenden Brief vom RP bekommen:

"Ihre Elternzeit endet mit Ablauf des 22.07.2025. Ihre regelmäßige Arbeitszeit wird für die Zeit vom 23.07.2025 bis einschließlich 10.09.2028 gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) ermäßigt. Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür wegfallen. Der Umfang des Lehrauftrags beträgt 18/25 Wochenstunden.
Änderungs- und Verlängerungsanträge müssen spätestens bis zum ersten Schultag nach den Weihnachtsferien 2027/2028 auf dem Dienstweg über die Schulleitung eingereicht werden."

Im §69 LBG steht explizit "Auf Antrag"

4. Ja, da es bei meiner Frau genau so war.
Meine Sie war das erste Lebensjahr in Elternzeit und als wir dann für das zweite Jahr getauscht haben, in Vollzeit tätig. Ihr wurde explizit gesagt, dass wenn sie nichts beantragt, sie automatisch wieder mit einer Vollzeitstelle einsteigt. Da unser Kind ab Sommer in die Kita geht wollen wir beide arbeiten, aber beide nur 75%, damit wir sie in die Kita bringen und holen können.
Darüber hinaus habe ich mindestens zwei Kolleginnen, deren Elternzeit vor dem Sommer endete und die erst nach den Ferien Teilzeit hatten.


Rentenonkel

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #14 am: 18.07.2025 12:22 »
Deinem Antrag auf Teilzeit wurde in Punkt 3 entsprochen. Der Zeitpunkt wurde dabei aus dienstlichen Gründen vorverlegt auf den 22.07.2025.

Sofern Du gegen diesen Bescheid keinen statthaften Rechtsbehelf eingelegt hast, wurde der Bescheid nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig und du bist entgegen Deiner eigenen Einschätzung bereits ab 23.07.2025 teilzeitbeschäfigt mit 18 Unterrichtsstunden. Wenn der Bescheid Rechtskraft entfaltet, kann man sich dagegen nicht mehr wehren. Man hat sich quasi durch Untätigkeit damit einverstanden erklärt.

Somit sind alle anderen Überlegungen, ob die Behörde bei der Bewilligung der Teilzeit den Zeitraum rechtmäßig vorverlegt hat, obsolet.