Vielen Dank für diese Einordnung.
Dem schließe ich mich an.
Interessant wäre nur gewesen, welche dienstlichen Gründe das gewesen sind, da diese ja nicht vor den Ferien vorgelegen hätten, wenn ich nach den Ferien in Vollzeit geblieben wäre. Fühlt sich etwas willkürlich an, immerhin spart das Land so etwas Geld.
Die vorgeschobenen dienstlichen Gründe sind sicherlich, dass sie keine dienstlichen Verwendung für dich als Vollzeitkraft vor und während der Ferien haben.
(Es ist einfach nicht genug Arbeit da, könnten sie behaupten.)
Dass sie Geld sparen wollen ist sonnenklar und dass du in den paar Tage vor und in den Ferien keine Vollzeitleistung bringen wirst auch annehmbar, da du dich nur auf eine Teilzeitstelle in den Ferien vorbereiten musst.
Ich bin dann mal gespannt, ob ich, wie mit dem RP vor der Entscheidung auf Teilzeit vereinbart, bei einer Geburt des geplanten zweiten Kindes vor dem 10.9.28 wieder in Vollzeit zurückkehren kann, da meine Frau wieder das erste Jahr daheim bleiben wird und es dann in Teilzeit mit nur einem Einkommen doch finanziell eng wird 🙂
"
Änderungs- und Verlängerungs
anträge müssen spätestens bis zum ersten Schultag nach den Weihnachtsferien 2027/2028 auf dem Dienstweg über die Schulleitung eingereicht werden."
Da wünsche ich dir alles gute, dass da die Kinderplanung und die vorgegeben Fristen auch klappen.
Könntest du denn einfach so im Schuljahr 26/27 auf VZ gehen?
Ich hoffe das da das RP flexibel ist.