Autor Thema: Urlaub/Gleitzeit Elternzeit Teilzeit Arbeit  (Read 118 times)

NinjaFlo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Urlaub/Gleitzeit Elternzeit Teilzeit Arbeit
« am: 17.07.2025 18:27 »
Hallo
Bin recht frisch in Elternzeit, war 1Monat zuhause und jetzt für 11Monate Teilzeit 3Tage 24 Wochenstunden arbeiten.
Was ist mit dem Urlaub (12Tage) und +81h Gleitzeit von vor Geburt des Kindes,
kann ich den jetzt in den nächsten Monaten nehme?
oder erst nach meiner Elternzeit 07/2026. ???

Wegen der Teilzeit hat die Personalstelle in der Zeiterfassung nämlich ein neues Konto eingerichtet (warum auch immer) und da sind meine 12Tage und +81h nicht vorhanden, sondern halt nur 8Tage weil ich ja jetzt nur 3Tage Woche mache.
Personalstelle schreibt mir.
Die vorhandene Gleitzeit und Urlaubstage sind im normalen Konto hinterlegt und gehen nicht verloren.
Dies wird nach der Tätigkeit während der Elternzeit wieder eingerichtet und freigeschalten.

Kann mich zu dem Thema mal einer aufklären und bitte nicht in Beamten Hochdeutsch.
danke
Gruß Becker

Nilpferdelfe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Urlaub/Gleitzeit Elternzeit Teilzeit Arbeit
« Antwort #1 am: 17.07.2025 20:19 »
Hm, ich kann nur mit Erfahrung aus der Privatwirtschaft (mittelständischer Konzern) antworten. Wir haben die Wahlmöglichkeit gelassen - mit dem ursprünglichen Arbeitsverhältnis in Teilzeit wechseln, auf die Gefahr hin, dass man kündigen muss, weil es mit der Fremdbetreuung des Babys doch nicht klappt bzw. mit dem Risiko, dass man nicht ohne Weiteres wieder in Vollzeit wechseln kann. Oder ursprüngliches Arbeitsverhältnis (mit Vollzeit) ruhen lassen für die Elternzeit und in der Zeit zusätzlich zweites Teilzeit-Arbeitsverhältnis. Danach zurück ins ursprüngliche Arbeitsverhältnis.
Die meisten haben sich für letztere Variante entschieden.
Leider keine Erfahrung im öffentlichen Dienst dazu. 🤷‍♀️