AU mit Unterbrechung...

Begonnen von BAT, 21.07.2025 17:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BAT

Frage:

Beschäftigter erhält AU von Montag bis Freitag. Montag war Urlaub bewilligt. Beschäftiger möchte von Di - Do auf eigenen Verantwortung arbeiten und am Freitag die AU (Freitag ist elektive ambulante OP) wieder in Anspruch nehmen?

Geit dat?

MoinMoin

Die AUB sagt doch arbeitsunfähig bis voraussichtlich x.x.xxxx
Wenn man also als AN und AG der Meinung ist, dass man vorher wieder arbeitsfähig ist, dann ist die AUB GEschichte und erledigt.
Da braucht er dann für den Freitag eine neue AUB, wenn keine Karenzzeit erlaubt ist.
Aber wo kein Kläger, da ...

BAT

Wenn man sich den Urlaubstag nicht erstatten lässt, beginnt sie ja eigentlich erst am Freitag...!?

MoinMoin

Du meinst er hat nicht nur Montag bewilligten Urlaub?

BAT

#4
Doch. Aber Montag Urlaub, Di-Do arbeiten und dann "taucht" da ab Freitag eine AU bis einschließlich Freitag auf.

(Der Beschäftigte würde wohl arbeiten, möchte/ kann sich am Freitag nicht mehr um eine neue AUB bemühen)

UNameIT

Zitat von: BAT in 21.07.2025 17:58
Doch. Aber Montag Urlaub, Di-Do arbeiten und dann "taucht" da ab Freitag eine AU bis einschließlich Freitag auf.

(Der Beschäftigte würde wohl arbeiten, möchte/ kann sich am Freitag nicht mehr um eine neue AUB bemühen)

Es wäre zumindestens zu empfehlen, die Krankschreibung korrigieren zu lassen.

Ist  rechtlich auch schwierig für den Arbeitgeber. Da er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig macht, wenn er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßt.

BAT

Danke. Der AN hat sich entschieden, nimmt die "AU voll in Anspruch".

MoinMoin

Obwohl er seiner Meinung nach arbeitsfähig ist!
Tja, wo keine Kläger, ...

Fitch

Zitat von: BAT in 22.07.2025 18:12
Danke. Der AN hat sich entschieden, nimmt die "AU voll in Anspruch".

Der richtige Weg, bei dem ganzen hin und her.

BAT

Zitat von: MoinMoin in 23.07.2025 06:35
Obwohl er seiner Meinung nach arbeitsfähig ist!
Tja, wo keine Kläger, ...

Der Arzt ist der Meinung, das er öfters liegen soll, bis der Abszess am Freitag im Krankenhaus entfernt wird. Das Krankenhaus darf aber den Freitag wohl nicht AU schreiben, nach der OP hat der Hausarzt zu...

Er wird auf die Erstattung des Urlaubstages verzichten.

NWB

Immer wieder spannend, was woanders problematisiert wird.
Und wie viele Leute sich mit so etwas beschäftigen.