Autor Thema: Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit  (Read 2208 times)

Marshmallow123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst.

Ich bin seit zehn Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Im Januar 2024 bin ich von einer Gemeinde (Entgeltgruppe 7) zu einem Landratsamt gewechselt, dort zunächst in EG 5 mit einer Zulage auf EG 8. Nun wechsle ich intern auf eine Stelle in EG 9a. Aktuell erhalte ich dann dort weiterhin EG 5 nun mit einer Zulage auf EG 9a.

Mir wurde mitgeteilt, dass ich den ZLV absolvieren muss, um die EG 9a dauerhaft – also ohne Zulage – zu erhalten.

Ein ehemaliger Sachgebietsleiter hat mir jedoch empfohlen, mich diesbezüglich noch einmal zu erkundigen. Seines Erachtens könnte meine zehnjährige Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Zusätzlich habe ich im Mai erfolgreich den ELV II abgeschlossen – mir ist jedoch bewusst, dass dieser für die Eingruppierung in EG 9a nicht ausschlaggebend ist.

Ich würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand nähere Informationen geben könnte.

Vielen Dank und viele Grüße

Sandra

bactho

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit
« Antwort #1 am: 18.07.2025 13:18 »
Im Geltungsbereich des TVöD VKA bzw. der EntgO VKA gilt eine Prüfungspflicht, siehe hierzu Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung VKA:

1"Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste Prüfung abzulegen. 2Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen." [/i]

Von dieser Prüfungspflicht ist u.a. befreit, wer gemäß Vormerkung Nr. 7.5a eine zwanzigjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst nachweisen kann.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,474
Antw:Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit
« Antwort #2 am: 18.07.2025 21:44 »
Welches Bundesland ist es denn?

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 715
Antw:Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit
« Antwort #3 am: 20.07.2025 07:33 »
Wenn du den 2. Lehrgang abgeschlossen hast, warum hast du dich dann nicht um eine 9b-Stelle bemüht?

Marshmallow123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit
« Antwort #4 am: 22.07.2025 10:00 »
Bundesland: Bayern

Ich habe den BL II nicht abgeschlossen, sondern lediglich den ELV mit Zielrichtung BL II. Anschließend sollte ich nächstes Jahr mit dem BL II beginnen, allerdings ist es mir in den nächsten zwei Jahren zeitlich nicht möglich, diesen zu absolvieren. Auch ergibt sich aus meiner neuen Stelle derzeit keine Möglichkeit.

Ich hatte daher gehofft – und war nach der Mitteilung des ehemaligen Sachgebietsleiters evtl. davon ausgegangen – dass der erfolgreich abgeschlossene ELV sowie meine zehnjährige Zugehörigkeit so gewertet werden KÖNNEN, oder sich dadurch eine Möglichkeit ergibt, dass der ZLV nicht mehr erforderlich ist, um die EG 9a ohne Zulage zu erhalten.

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 715
Antw:Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit
« Antwort #5 am: 22.07.2025 15:03 »
Der TVÖD kennt in der Vorbemerkung Nr. 7 (Ausbildungs- und Prüfungspflicht) keine "ELV" oder "ZLV", sondern nur die erste und zweite Prüfung - je nach Bundesland "Verwaltungslehrgang", "Angestelltenlehrgang" oder "Beschäftigtenlehrgang" genannt.

Ich weiß, dass z.B. in NRW der 1. Lehrgang (dort Verwaltungslehrgang I) in einen Basis- und Aufbaulehrgang aufgeteilt wurde, und vom KAV NRW die Rechtsmeinung vertreten wird, dass mit dem Basisaufbau eine "erste Eingruppierung auf der jeweiligen Stelle" möglich sei. Das ist aber eine sehr exklusive Meinung des KAV NW, die ist mE nach nicht mit der Regelung der Vorbemerkung Nr. 7 zur Anlage 1 Dekore. Für eine Eingruppierung in die EG 5-9a (über die FG 2, wenn die AuP greift) ist der erfolgreiche Abschluss VL I notwendig. Den VL I schließt man in NRW nur erfolgreich ab, wenn man den Basis- UND den Aufbaulehrgang abgeschlossen hat.
Ist mit "ELV" und "ZLV" so was ähnliches bei Euch gemeint?

Nilpferdelfe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit
« Antwort #6 am: 22.07.2025 17:44 »
Ich hab auch den ELV gemacht - alles Selbststudium mit Hausarbeiten. Das ist meiner Meinung nach nicht relevant für die Eingruppierung.
Warum machst du nicht den BL II? Wenn es in deiner aktuellen Stelle danach keine Optionen gibt, kannst du dich immernoch woanders bewerben …

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 715
Antw:Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit
« Antwort #7 am: 23.07.2025 03:32 »
Habs gegooglet: ELV = Einführungslehrgang, zuverlässig = 2 monmonatiger Zertifikationslehrgang Verwaltung
Das hat beides nix mit den geforderten abgeschlossen 1. Und 2. Lehrgängen in der Vorbemerkung Nr. 7 zu tun.