Autor Thema: Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit  (Read 292 times)

Marshmallow123

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst.

Ich bin seit zehn Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Im Januar 2024 bin ich von einer Gemeinde (Entgeltgruppe 7) zu einem Landratsamt gewechselt, dort zunächst in EG 5 mit einer Zulage auf EG 8. Nun wechsle ich intern auf eine Stelle in EG 9a. Aktuell erhalte ich dann dort weiterhin EG 5 nun mit einer Zulage auf EG 9a.

Mir wurde mitgeteilt, dass ich den ZLV absolvieren muss, um die EG 9a dauerhaft – also ohne Zulage – zu erhalten.

Ein ehemaliger Sachgebietsleiter hat mir jedoch empfohlen, mich diesbezüglich noch einmal zu erkundigen. Seines Erachtens könnte meine zehnjährige Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Zusätzlich habe ich im Mai erfolgreich den ELV II abgeschlossen – mir ist jedoch bewusst, dass dieser für die Eingruppierung in EG 9a nicht ausschlaggebend ist.

Ich würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand nähere Informationen geben könnte.

Vielen Dank und viele Grüße

Sandra

bactho

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Antw:Eingruppierung nach 10 jähriger Zugehörigkeit
« Antwort #1 am: 18.07.2025 13:18 »
Im Geltungsbereich des TVöD VKA bzw. der EntgO VKA gilt eine Prüfungspflicht, siehe hierzu Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung VKA:

1"Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste Prüfung abzulegen. 2Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen." [/i]

Von dieser Prüfungspflicht ist u.a. befreit, wer gemäß Vormerkung Nr. 7.5a eine zwanzigjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst nachweisen kann.