Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst.
Ich bin seit zehn Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Im Januar 2024 bin ich von einer Gemeinde (Entgeltgruppe 7) zu einem Landratsamt gewechselt, dort zunächst in EG 5 mit einer Zulage auf EG 8. Nun wechsle ich intern auf eine Stelle in EG 9a. Aktuell erhalte ich dann dort weiterhin EG 5 nun mit einer Zulage auf EG 9a.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich den ZLV absolvieren muss, um die EG 9a dauerhaft – also ohne Zulage – zu erhalten.
Ein ehemaliger Sachgebietsleiter hat mir jedoch empfohlen, mich diesbezüglich noch einmal zu erkundigen. Seines Erachtens könnte meine zehnjährige Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Zusätzlich habe ich im Mai erfolgreich den ELV II abgeschlossen – mir ist jedoch bewusst, dass dieser für die Eingruppierung in EG 9a nicht ausschlaggebend ist.
Ich würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand nähere Informationen geben könnte.
Vielen Dank und viele Grüße
Sandra