Autor Thema: [DRV] Abt.-Leitung mit 16 MA und soll zusätzlich weitere Abteilungen übernehmen  (Read 1083 times)

gallo

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Hallo in die Runde,

folgende Situtation: Ich leite eine Abteilung von 16 MA und erhalte die EG 10 dafür.

Nun soll ich eine weitere wichtige zentrale Abteilung mit 3 MA übernehmen und zwei weitere kleinere Abteilungen mit insgesamt 5 MA. Sprich es geht um Personalverantwortung von 24 MA.

Nun geht es darum welche EG dafür in Frage kommen würde. Bisher wurde mir kein Angebot gemacht, allerdings soll ich mich grundsätzlich dazu äußern, ob ich das möchte. Signalisiert habe ich, dass ich nicht abgeneigt bin, aber auch gleich erwähnt, dass man sich an anderer Stelle dafür einigen muss.

Falls ihr noch Info's braucht lasst es mich wissen.

Bin gespannt....

[Admin-Edit 24.07.2025]
Thread-Titel angepasst und nach Sozialversicherungen (DRV) verschoben.
« Last Edit: 24.07.2025 08:02 von E15TVL »

Schokobon

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Die Anzahl der untergebenen Mitarbeiter hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Eingruppierung, aber sehr wohl auf die Qualität der Führung. Wenn der Arbeitgeber so blöd ist und 24 Köpfe unterstellen möchte ist er vielleicht auch so blöd eine Entgeltgruppe mehr dafür zu bezahlen.

Ansonsten mal einlesen zur Leitungstätigkeit als einheitlichen Arbeitsvorgang und der Möglichkeit daraus eine Eingruppierung in EG 10 abzuleiten.

UNameIT

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In welchem Bereich des TVÖD bist du tätig? Da gibt es durchaus Unterschiede.


DarkRanger

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Es ist ja weniger die Frage der Anzahl der Mitarbeiter als die Wertigkeit der Arbeit nachdem sich die Eigruppierung orientiert. Also aber 3 Abteilunge zusammen leiten geht schon aber das ist mindestens eine 11 wenn nicht 12 wenn die Aufgaben so verantwortungsvoll sind.

Organisator

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Es ist ja weniger die Frage der Anzahl der Mitarbeiter als die Wertigkeit der Arbeit nachdem sich die Eigruppierung orientiert. Also aber 3 Abteilunge zusammen leiten geht schon aber das ist mindestens eine 11 wenn nicht 12 wenn die Aufgaben so verantwortungsvoll sind.

An welchen Tätigkeitsmerkmalen der EntgO machst du das fest?

gallo

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Ich arbeite bei der DRV Westfalen somit der Tarifvertrag der deutschen Rentenversicherung.

FearOfTheDuck

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Und was sollte der TVÖD dann für dich regeln?