Die AUB sagt doch arbeitsunfähig bis voraussichtlich x.x.xxxx
Wenn man also als AN und AG der Meinung ist, dass man vorher wieder arbeitsfähig ist, dann ist die AUB GEschichte und erledigt.
Da braucht er dann für den Freitag eine neue AUB, wenn keine Karenzzeit erlaubt ist.
Aber wo kein Kläger, da ...