Autor Thema: Betriebsübergang  (Read 538 times)

gefährliches halbwissen

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Betriebsübergang
« am: 23.07.2025 07:29 »
Hallo,

ich bin aktuell im Geltungsbereich des TVÖD SuE beschäftigt. Zum 01.09. erfolgt ein Betriebsübergang. Die Ausschlussfrist beträgt 6 Monate. Vermutlich wird die Tariferhöhung ab 01.04. erst im September ausgezahlt. Erfolgt das dann über den neuen Arbeitgeber oder noch durch den alten (Steuerklasse?)? Beginnt die Ausschlussfrist mit dem 01.04. oder mit dem Ende der Redaktionsverhandlungen?

Liebe Grüße

McOldie

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Antw:Betriebsübergang
« Antwort #1 am: 23.07.2025 09:41 »
Wenn es sich hier um einen ordnungsgemäßen Betriebsübergang im Sinne des BGB handelt, sollte im Vertrag zum Betriebsübergang auch die rückwirkende Zahlung des erhöhten Entgelts geregelt sein. Du kannst ja vorsorglich gegenüber deinem noch derzeitigen Arbeitgeber die Ansprüche auf die Tarifererhöhung geltend machen.

gefährliches halbwissen

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Antw:Betriebsübergang
« Antwort #2 am: 23.07.2025 11:20 »
Hallo

das ist eine gute Idee. Es gibt offenbar eine Regelung hinsichtlich entstandener und fälliger Ansprüche. Wann entsteht denn der Anspruch und wann ist dieser fällig? Der Tarifvertrag ist noch nicht unterschrieben.

Liebe Grüße