Autor Thema: Stellenausschreibung Bevorzugung schwerbehinderte Bewerber  (Read 278 times)

Kreuzschiene

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Hallo zusammen,

wie verhält es sich eigentlich in Bayern, wenn in der Stellenausschreibung vermerkt ist, dass bei im wesentlich gleicher Eignung schwerbehinderte Bewerber bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sich ein Kandidat mit einen GdB von 30 bewirbt. Meines Wissens liegt dann ja keine Schwerbehinderung vor, da diese wohl erst ab GdB 50 vorliegt.
Kann ein Bewerber mit GdB 30 trotzdem bevorzugt werden aufgrund Behinderung?
Was wäre, wenn sich der Bewerber mit GdB 30 einem Schwerbehinderten gleichstellen lässt auf Antrag? Würde das dann berücksichtigt?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

blondie

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https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=122494.0

guck mal hier, da hatten wir das Thema ansatzweise

Thomber

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Würde mich wundern, wenn das Arbeitsamt eine Gleichstellung ausspricht, denn es gibt hier dafür keinen Grund.
Eine Gleichstellung verfolgt den Sinn, die Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu beenden. Ein höheres Einkommen zu erlangen ist nicht Zweck der Gleichstellung.

clarion

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Ich war schon in einigen Vorstellungsgesprächen dabei. Dass Kandidaten wirklich gleich gut sind habe ich noch nicht erlebt. Insofern ist es müßig.

NWB

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Sehe ich auch so.
Wenn die beiden besten Kandidaten gleich stark sind, kann der GdB das Zünglein an der Waage sein.
Ansonsten gilt:
Niemand wird ausschließlich wegen eines GdB eingestellt.