Hallo zusammen,
wie verhält es sich eigentlich in Bayern, wenn in der Stellenausschreibung vermerkt ist, dass bei im wesentlich gleicher Eignung schwerbehinderte Bewerber bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sich ein Kandidat mit einen GdB von 30 bewirbt. Meines Wissens liegt dann ja keine Schwerbehinderung vor, da diese wohl erst ab GdB 50 vorliegt.
Kann ein Bewerber mit GdB 30 trotzdem bevorzugt werden aufgrund Behinderung?
Was wäre, wenn sich der Bewerber mit GdB 30 einem Schwerbehinderten gleichstellen lässt auf Antrag? Würde das dann berücksichtigt?
Vielen Dank für eure Unterstützung.