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[Allg] Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?

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--- Zitat von: rerumpublicarum am 27.07.2025 13:23 ---
--- Zitat von: Unknown am 27.07.2025 12:52 ---Als Ergänzung zum Vorposter, kann ich nur dazu raten, sich im Vorfeld, bevor man den Master beginnt zu informieren, welchen man braucht, was kann ich mach Abschluß damit machen, gibt es überhaupt Dienstposten, was muss ich dafür tun, um einen Dienstposten besetzen zu können. Des Weiteren sollte unbedingt, ein Personalgespräch beantragt werden. Ich möchte damit sagen, soviele Informationen wie möglich im Vorfeld einholen, damit es einem später nicht auf die Füsse fällt, denn einfach mal auf einen hD Dienstposten versetzen lassen funktioniert nicht.
Es gibt nichts schlimmeres oder frustrierendes, wenn man mit dem Master nicht zum Zug kommt. Je mehr Zeit vergeht, desto schlimmer wird es. Dieses ist oftmals die eigene Schuld, weil man sich eben vorher nicht ausreichend informiert hat.

Deshalb Augen auf vorher. Ich kann es nur empfehlen und an jedem der das vor hat appellieren.

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Ich habe mich bereits ausgiebig informiert und weiß, dass es bei meinem Dienstherrn schwierig werden könnte mit einem Aufstieg in den hD.
ABER: Ich verfolge stets die Stellenausschreibungen auf INTERAMT und Co. und weiß auch: Es ist eine Frage der Zeit und örtlichen Flexibilität. Ich strebe einen Master (MPM) mit 1,x an und bin örtlich recht flexibel. Daher bin ich guter Dinge - gerade auch im Hinblick auf den demographischen Wandel.

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Leider ist es nicht ganz so einfach. Aus meiner Zeit als "Recruiter" weiß ich, dass (gefühlt) jeder 2. Beamte in der LG 2.1 mittlerweile einen Master inne hat. Aktuell werden innerhalb des Landes NRW nur sehr selten Stellen ausgeschrieben, die eine Einstellung mit Masterabschluss ermöglichen. Und wenn, dann sind diese regelmäßig überlaufen. Also viel Erfolg im Rahmen der Bestenauslese!

Thomber:

--- Zitat ---Aus meiner Zeit als "Recruiter" weiß ich, dass (gefühlt) jeder 2. Beamte in der LG 2.1 mittlerweile einen Master inne hat. Aktuell werden innerhalb des Landes NRW nur sehr selten Stellen ausgeschrieben, die eine Einstellung mit Masterabschluss ermöglichen.
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Tja, das Dilemma ist, dass es zahlreiche gut qualifizierte Mitarbeiter gibt, aber die Behörden regelmäßig ihre Stellen mit Externen besetzen.  Lieber einen jungen, frischen Volljuristen von der Uni anheuern ALS CHEF als einen erfahrenen Mitarbeiter zu fördern.   Das war schon immer so.   Habe noch die Worte aus dem Bereich der Polizei im Ohr.... "Wieder ein Jungspund als Polizeirat vor die Nase bekommen, der beim realen Einsatz die Hosen voll und den Kopf leer hat...."     "Zuerst die eigenen Leute!" wäre mein Motto und dann "unten" die Stellen nachbesetzen.  aber nein, die in der Mitte ackern doch gut, also warum da etwas ändern?....

Magda:

--- Zitat von: Unknown am 27.07.2025 09:12 ---Ich verstehe es immer noch nicht, wieso man durchbefördert werden soll. Der Aufstieg und die spätere Ernennung zum Rat, ist doch bereits ein 6er im Lotto langfristig gesehen. Man wird viel eher zum Rat ernannt, anstatt sich durch die Ämter befördern zu lassen. Je nach Land braucht man ca. 3 Jahre für die Laufbahnbefähigung, wieso sollte man als A10er beispielsweise noch die anderen zwei oder drei Ämter mitnehmen? Nach ca. 3 Jahren erfolgt die Ernennung zum Rat. Über finanzielle Verluste brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, die sind nicht wirklich existent.

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In Bremen gibt es die rein formal die Möglichkeit die Ämter zwischen A9 und A13 zu überspringen, wenn die Voraussetzungen (Masterabschluss + 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf der A13er Stelle) erfüllt sind. Davon Gebrauch macht allerdings kaum ein Ressort. Ich kenne 2 Fälle persönlich bei denen es geklappt hat (meist wurde dann letztendlich nur die 12 übersprungen). Viele Ressorts machen es aus Prinzip nicht.

Wenn einem die Verbeamtung wichtig ist, ist es üblicher, sich als Tarifbeschäftigter einstellen zu lassen und nach 3  Jahren einen Antrag auf Verbeamtung zu stellen.

Thomber:
"Masterabschluss + x Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hD."

GENAU DAs ist das Problem bzw. der fehlende Willen der Dienstherren.

Wie soll man haupt.Zeit erlangen im hD, wenn der Dienstherr sagt, dass man eine Stelle im hD NUR mit Laufbahnbefähigung bekommt?

Johann:

--- Zitat von: Magda am 28.07.2025 10:53 ---Wenn einem die Verbeamtung wichtig ist, ist es üblicher, sich als Tarifbeschäftigter einstellen zu lassen und nach 3  Jahren einen Antrag auf Verbeamtung zu stellen.

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Wobei einem da möglicherweise andere Dinge flöten gehen. In Nds wird der Werdegang fiktiv nachgezeichnet, wobei auch die Stufen berücksichtigt werden. Wenn ich da dann bspw. schon 10 Jahre als TB in der "Laufbahn" gearbeitet habe und mich dann verbeamten lasse, kann ich (bspw., nicht real geprüft) in Stufe 5 anfangen. Die Stufe nehme ich dann mit, wenn ich später in den hD komme. Wenn ich aber als TB auf eine E13h wechsel und da dann 3 Jahre verbringe und mich direkt in A13h verbeamten lasse, hätte ich bspw. nur Stufe 2.

Daneben wird bei uns rückwirkend der Pensionsanspruch für alle Jahre gewährt, wenn man auf der Stelle verbeamtet wird, die für die Laufbahn relevant ist. Im selben Beispiel würde ich also 10 Jahre rückwirkend Pensionsprozente gewinnen, wohingegen das nicht der Fall wäre, wenn ich auf die E13h Stelle wechsle und mich da verbeamten lasse.

Sind zwei Gründe, die mich dazu bringen, dass ich mich erst im gD verbeamten lasse und dann die Augen aufhalte für eine gD Stelle. Vermutlich muss ich sowieso erst die Teamleiterstelle mit A13 im gD durchlaufen, weil für Abteilungsleitungen in meiner Behörde mehrjährige Führungserfahrung vorausgesetzt wird.


--- Zitat von: Thomber am 28.07.2025 11:39 ---"Masterabschluss + x Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hD."

GENAU DAs ist das Problem bzw. der fehlende Willen der Dienstherren.

Wie soll man haupt.Zeit erlangen im hD, wenn der Dienstherr sagt, dass man eine Stelle im hD NUR mit Laufbahnbefähigung bekommt?

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Indem man als TB auf der Stelle anfängt und sich dann nach ein paar Jahren darauf verbeamten lässt. Sofort zum Antritt kommt die Verbeamtung dann nicht. Und da ist dann wieder die Frage, ob man sich 3 Jahre später noch daran erinnert, dass man eigentlich mal verbeamtet werden sollte.

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