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[Allg] Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?

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Thomber:
Leider richtig Johann.
Beamte kommen mit einem Master oftmals nicht weiter. Ursache ist aber, wie immer, der Dienstherr oder das betroffene Beamtenrecht.

Theoretisch könnte man einem Beamten (vertretungsweise) Tätigkeiten aus dem hD zuweisen und nach x Jahren könnte man ihm bestätigen, dass er diese Tätigkeiten ausgeübt hat und dann könnte man ihm die allg. Laufbahnbefähigung hD anerkennen.....    Geht aber nur, wenn großer Chef dich sehr sehr lieb hat und die Anerkennungsbehörde da auch mitspielt.

rerumpublicarum:
Also ich verfolge regelmäßig Stellenausschreibungen und dort finden sich oftmals hD-Stellen mit Kriterium: Masterabschluss + ggf. Mindestnote „gut“ + ggf. Führungserfahrung (auch Führungserfahrung im gD wird berücksichtigt).
Wenn man sich dann im Auswahlverfahren durchsetzt, wird man mit seiner bisherigen Besoldungsgruppe bzw. Statusamt auf die A13/A14 gesetzt und nach der Erprobungszeit erhält man die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt - an sich also alles unproblematisch.

Man benötigt nur Geduld und örtliche Flexibilität. Innerhalb der kommenden zehn Jahre werden mehr als 25% des öD-Personals ausscheiden - darunter insbesondere Personen mit höherwertigen Dienstposten. Und die müssen trotz Aufgabenverdichtung nachbesetzt werden.

Wer am Ball bleibt, wird belohnt.

Thomber:
Na ja, die Anteil dieser tollen Stellen ist SEHR gering, sonst würde auch dieses Thema hier nicht regelmäßig aktuell werden.


--- Zitat ---Innerhalb der kommenden zehn Jahre werden mehr als 25% des öD-Personals ausscheiden - darunter insbesondere Personen mit höherwertigen Dienstposten
--- End quote ---
  Ich bin seit 36 Jahren im öD und habe diese Lottogewinn-Vorhersage schon soooo oft gehört und gelesen. Dass Stelle frei geworden sind, kann ich nicht wegdiskutieren, aber man hat diese oftmals dann eingespart!   Diesen "Stellen-Segen" gab es nie. (Ausnahmen mögen sich freuen.)

rerumpublicarum:

--- Zitat von: Thomber am 28.07.2025 12:46 ---Na ja, die Anteil dieser tollen Stellen ist SEHR gering, sonst würde auch dieses Thema hier nicht regelmäßig aktuell werden.


--- Zitat ---Innerhalb der kommenden zehn Jahre werden mehr als 25% des öD-Personals ausscheiden - darunter insbesondere Personen mit höherwertigen Dienstposten
--- End quote ---
  Ich bin seit 36 Jahren im öD und habe diese Lottogewinn-Vorhersage schon soooo oft gehört und gelesen. Dass Stelle frei geworden sind, kann ich nicht wegdiskutieren, aber man hat diese oftmals dann eingespart!   Diesen "Stellen-Segen" gab es nie. (Ausnahmen mögen sich freuen.)

--- End quote ---

Also ich habe mal eben nach hD-Stellen auf INTERAMT geschaut und mehr als 10 A13h-Posten entdeckt, die (u.a.) einen verwaltungswissenschaftlichen Masterabschluss voraussetzen und innerhalb der vergangenen 5-7 Tagen veröffentlicht wurden.

rerumpublicarum:
Oder hier eine A13/A14 mit Bachelorabschluss:

„Sie bringen mit:

ein mit gutem Erfolg abgeschlossenes Fachhochschulstudium für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst (Dipl-Verwaltungswirt/Bachlor of Arts - Public Management) oder Abschluss als Verwaltungsfachwirt oder vergleichbare berufliche Erfahrung (m/w/d)
langjährige Berufserfahrung
wünschenswert ist die Fähigkeit, den Fachbereich ohne längere Einarbeitungszeit selbständig zu führen
hohe Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft im gesamten Sachgebiet
selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
gute Urteils- und Ausdrucksfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsfähigkeit
gute Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit
gute EDV-Kenntnisse in den MS-Office Standardprodukten“


Hier eine A14/E14:

„   Ihr Profil:

Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
oder

Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt mit der Bereitschaft zur Absolvierung der modularen Qualifizierung

oder

eine abgeschlossene Weiterbildung als Verwaltungsfachwirt/in (Verwaltungslehrgang II) mit abgeschlossener modularer Qualifizierung oder der Bereitschaft hierzu

oder

eine erfolgreich abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung (Master) in den Fachrichtungen Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder einen vergleichbaren einschlägigen Studienabschluss, der zur Wahrnehmung der zu übertragenen Aufgaben befähigt

Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung sowie mindestens drei Jahre Führungserfahrung
Fundierte Kenntnisse im Kommunal-, Verwaltungs- und Personalrecht, einschließlich Beamten- und Tarifrecht (TVöD-V)
Lösungsorientierte Arbeitsweise kombiniert mit analytischem und strategischem Denkvermögen
Souveränes Auftreten, sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise sowie ein sicheres Gespür für politische und verwaltungsinterne Kommunikation
Hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verhandlungs- und Organisationsgeschick, Entscheidungsfreude sowie Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
Die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen der politischen Gremien und Terminen außerhalb der Regelarbeitszeit“

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