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Bewerberin per "Du" mit Amtsleiterin

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AndreasHL:
Hallo,

bei einem Auswahltest für eine Stelle Duzt sich die Amtsleiterin mit einer Bewerberin. Der Test erfolgte ausschließlich schriftlich.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Amtsleiterin ihre Duzfreundin bevorzugt. Besonders bei vielen Bewerbern mit fast gleichen Testergebnissen wäre das einfach möglich.

Für mich wäre es ein sauberes Verfahren gewesen, wenn eine andere Person als die Amtsleiterin an der Personalie beteiligt gewesen wäre.

Besteht eine Chance, gegen das Verfahren vorzugehen?

VG

Andreas

BalBund:
Unterlegene Bewerber könnten eine Konkurrentenklage erheben, dazu bräuchte es aber Zeugen und Beweise, die eine solche Vermutung stützen.

Der Personalrat könnte aktiv werden, wenn er eine Befangenheit sieht, dann beim nächsthöheren Dienstvorgesetzten.

Gleiches gilt für die Gleichstellungsbeauftragte und sofern beteiligt die SBV.

Sowas sollte man als PRler aber eigentlich wissen Andreas....

2strong:
Die abstrakte Gefahr einer unzulässigen Diskriminierung ist grundsätzlich kein hinreichender Grund für einen Konkurrentenstreit. Und nur weil man jemanden persönlich kennt, disqualifiziert das jemanden nicht zwingend vom Auswahlverfahren. Wie stellt Ihr denn Objektivität im Verfshren sicher?

clarion:
Bist Du nicht in Rente? Warum kümmerst Du Dich dann um Kram, der Dich nichts angeht?

AndreasHL:
weil ich gerne noch etwas arbeiten möchte und mich entsprechend bewerbe.


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