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Bewerberin per "Du" mit Amtsleiterin

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AndreasHL:

--- Zitat von: BalBund am 24.07.2025 18:34 ---Unterlegene Bewerber könnten eine Konkurrentenklage erheben, dazu bräuchte es aber Zeugen und Beweise, die eine solche Vermutung stützen.

Der Personalrat könnte aktiv werden, wenn er eine Befangenheit sieht, dann beim nächsthöheren Dienstvorgesetzten.

Gleiches gilt für die Gleichstellungsbeauftragte und sofern beteiligt die SBV.

Sowas sollte man als PRler aber eigentlich wissen Andreas....

--- End quote ---

Hallo,

es handelte sich um einen Test. Dazu waren 10 Bewerberinnen und Bewerber in einem Sitzungssaal, die Amtsleiterin kam, und dann gab es eine praktische Aufgabe und einen Fragebogen.

Da war niemand sonst dabei. Die Personalgespräche sollen erst stattfinden, wenn nach Auswertung der Tests eine Entscheidung getroffen wurde, wer eingeladen wird.

Viele Grüße

Andreas

clarion:
Und Du meinst, die Amtsleiterin manipuliert die Testergebnisse? * kopfschüttelnd *

Magda:
Das Duzen ist erstmal nur ein Hinweis darauf, dass die beiden sich schon kennen. Evtl. ist es sogar eine der eigenen Mitarbeiter:innen?

Ich war auch schon mit Amtsleitungen per Du und das war nicht immer ein Zeichen von Sympathie :-P

ike:
Ich finde das gut:
flache Hierarchien, Bewerber passt somit gut ins Team, der perfekte Mitarbeiter oder -in!

NWB:
Ich halte das grundsätzlich für unproblematisch - so wie die meisten Fragen des TE

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