Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einladung zum Gespräch
Tiffy:
So, die Antworten waren allesamt nicht zufriedenstellend, baernrw wendet sich anderen Threads zu.
AngestellterBeamter:
--- Zitat von: Tiffy am 29.07.2025 18:21 ---So, die Antworten waren allesamt nicht zufriedenstellend, baernrw wendet sich anderen Threads zu.
--- End quote ---
Wir sind zu Emotional :'(
NWB:
Wir sind halt auch keine Couch auf der man sein Leid klagen kann
Hart:
Moin,
--- Zitat von: baernrw ---Wenn ihr euch so sicher seid, dann nenn mir doch bitte die Stellen, wo drin steht, dass bei einem solchen Gespräch der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung dabei sein muss?
--- End quote ---
Das entscheidende ist : Es gibt keine Stelle die dem Arbeitgeber untersagt das er den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung dabei haben will.
Aus Arbeitgebersicht ist es sehr sinnvoll die beiden bei einem Gespräch dabei zu haben, wenn es z.B. um ein Kündigungsgespräch eines Mitarbeiters mit einer Schwerbehinderung geht.
Denn in der Rechtsprechung ist es durchaus wichtig das diese beiden bei solch einen Vorgang mit einbezogen werden um die Rechte des Schwerbehinderten zu wahren auch wenn der selbst diese nicht gewahrt haben will .
Und, Nein der der Personalrat und die Schwerbehinderten Vertretung sind nicht deine Anwälte und sind nicht
ausschließlich für deine Wohlgefallen zuständig. Daher kannst du Dir Deine Person Deines Vertrauens mitnehmen.
Gruß
Hart
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