Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Einladung zum Gespräch

(1/8) > >>

baernrw:
Hallo zusammen,

ich habe jetzt ein Schreiben von meinen Vorgesetzten bekommen,
Einladung zum Gespräch:

Was mich aber wundert, ohne dass ich es gewünscht oder gefordert habe stehen auf der Einladung Namen, Personalräten und der SBV auf der Einladung.
Das Thema wurde in der Einladung auch nur grob angesprochen und der Termin ist in einer Woche.
Ich darf eine Person meines Vertrauens mitbringen.

Den Personalrat und die SBV kenne ich nicht und habe noch nie mit denen gesprochen, wie sollen die dann meine Anliegen vertreten?

Meine Frage:
Wird mir hier nicht ein wichtiges Recht genommen, dass ich neben der Person meines Vertrauens auch den Personalrat meines Vertrauens mitnehmen kann?
Oder das Recht habe, diesen nicht mitnehmen zu wollen?

Es ist keine Einladung zum BEM Gespräch, hier kenne ich es nur das laut SGB iX eine Einladung bekommt und das man selber entscheiden kann, ob man dann die SBV mitnehmen möchte oder nicht.

Ich hatte früher einen SBV Kollegen dabei, der mich auch sehr gut vertreten hat, nur jetzt schreibt der AG mir vor das ein anderer zu dem Treffen kommt.
Was würdet ihr machen??

NWB:
Hast du denn keine Ahnung, worum es gehen könnte?
Person des Vertrauens kann auch ein Anwalt für Arbeitsrecht sein…

baernrw:
Hallo,

danke für deine Antwort, dass ich einen Anwalt mitnehmen kann, ist mir bewusst.
Meine Frage ging aber in die Richtung, ob es rechtens ist das der AG Personal und SBV namentlich Einlädt ?

AngestellterBeamter:
Ich würde mal vorsichtig behaupten, dass eben PR und SBV gefragt wurden, wer an dem Tag Zeit hat und dann wurden die eben persönlich eingeladen.

Du kannst ja immernoch deinen SBV des Vertrauens fragen, ob er da Zeit hat und auchnoch mitkommen würde.

MoinMoin:

--- Zitat von: baernrw am 26.07.2025 10:11 ---Hallo zusammen,

ich habe jetzt ein Schreiben von meinen Vorgesetzten bekommen,
Einladung zum Gespräch:

Was mich aber wundert, ohne dass ich es gewünscht oder gefordert habe stehen auf der Einladung Namen, Personalräten und der SBV auf der Einladung.
Das Thema wurde in der Einladung auch nur grob angesprochen und der Termin ist in einer Woche.
Ich darf eine Person meines Vertrauens mitbringen.

Den Personalrat und die SBV kenne ich nicht und habe noch nie mit denen gesprochen, wie sollen die dann meine Anliegen vertreten?

--- End quote ---
Dann wäre das mal ein Anlass das Gespräch zu finden.

--- Zitat ---Meine Frage:
Wird mir hier nicht ein wichtiges Recht genommen, dass ich neben der Person meines Vertrauens auch den Personalrat meines Vertrauens mitnehmen kann?

--- End quote ---
Nein, du kannst do die Person deines Vertrauens mitnehmen.

--- Zitat ---Oder das Recht habe, diesen nicht mitnehmen zu wollen?

--- End quote ---
Kommt auf das Gespräch an. Der AG hat auch das Recht, dass Gespräch mit jemanden begleitet zu wissen.

--- Zitat ---Es ist keine Einladung zum BEM Gespräch, hier kenne ich es nur das laut SGB iX eine Einladung bekommt und das man selber entscheiden kann, ob man dann die SBV mitnehmen möchte oder nicht.

Ich hatte früher einen SBV Kollegen dabei, der mich auch sehr gut vertreten hat, nur jetzt schreibt der AG mir vor das ein anderer zu dem Treffen kommt.
Was würdet ihr machen??

--- End quote ---
Reden mit dem PR mit dem SBV Kollegen und vorher erfahren, worum es geht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version