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Einladung zum Gespräch

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baernrw:
Hallo zusammen,
Ich möchte nicht missverstanden werden,
Mir ist durchaus bewusst, dass der Arbeitgeber ein Interesse an einem Gespräch hat und ich will auch gar nicht diesen Gespräch mich widersetzen.

Mir geht es darum, ob die Einladung in der Form so rechtens ist und ob der Arbeitgeber einfach Personalräte und Schwerbehindertenvertretung benennen darf. Er nimmt mir dadurch das Recht selber zu entscheiden, ob ich überhaupt jemanden dabeihaben möchte oder nicht und wenn ich jemand dabei haben möchte, hab ich das Recht den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung meines Vertrauens plus noch eine zusätzliche Person mitzunehmen.

Der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung sind doch meine Vertretung und nicht die Vertretung des Arbeitgebers.

Leider habe ich nur die Namen der Kollegen. Ich habe noch nicht mal Kontaktdaten, dass ich mit diesen in Verbindung treten könnte.
Darum habe ich den Arbeitgeber gebeten, habe aber noch keine Rückmeldung erhalten.

Meine persönliche Meinung zum Personalrat ist, dass dieser, wenn er die Einladung erhalten hat, doch ein Eigeninteresse aufbringen müsste, um mit dem betroffenen Personen zu sprechen wie sonst kann er die Position der Beschäftigten vertreten, wenn er noch nie mit mir gesprochen hat..

Wir sind hier leider sehr schlecht aufgestellt und hatten noch nie eine Personalversammlung, wo wir diese Sachen thematisieren könnten.

Viele Grüße

MoinMoin:

--- Zitat von: baernrw am 26.07.2025 13:45 ---Hallo zusammen,
Ich möchte nicht missverstanden werden,
Mir ist durchaus bewusst, dass der Arbeitgeber ein Interesse an einem Gespräch hat und ich will auch gar nicht diesen Gespräch mich widersetzen.

Mir geht es darum, ob die Einladung in der Form so rechtens ist und ob der Arbeitgeber einfach Personalräte und Schwerbehindertenvertretung benennen darf. Er nimmt mir dadurch das Recht selber zu entscheiden, ob ich überhaupt jemanden dabeihaben möchte oder nicht und wenn ich jemand dabei haben möchte, hab ich das Recht den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung meines Vertrauens plus noch eine zusätzliche Person mitzunehmen.

--- End quote ---
Die Frage ist doch nicht ob diese Einladung rechtens ist?
da müsste man erstmal kläre auf Basis welcher Rechtsgrundlage du hier etwas vermutest.

Der AG kann dich immer zu einer Gesprächsrunde einladen und bestimmen, wer in der Gesprächsrunde sitzt.
Die Frage ist eher, was in der Runde besprochen wird und wer dann dabei sein darf, wenn es z.B. um eine Kündigungsandrohung handelt dürfte andere beteiligt werden, als wenn es sich um eine Änderung der Arbeitsabläufe handelt.
Und natürlich kannst du freundlich deinen AG darauf hinweisen, dass du diese Personen nicht dabei haben willst.


--- Zitat ---Der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung sind doch meine Vertretung und nicht die Vertretung des Arbeitgebers.
--- End quote ---
Richtig und es ist doch nett, dass er sie direkt einlädt und dir diese Arbeit abnimmt sie ausfindig zu machen.

--- Zitat ---Leider habe ich nur die Namen der Kollegen. Ich habe noch nicht mal Kontaktdaten, dass ich mit diesen in Verbindung treten könnte.
Darum habe ich den Arbeitgeber gebeten, habe aber noch keine Rückmeldung erhalten.
--- End quote ---
Aber wieso hast du keine Kontaktdaten??? Das muss doch im GVPL zu finden sein?
Saftladen.

--- Zitat ---Meine persönliche Meinung zum Personalrat ist, dass dieser, wenn er die Einladung erhalten hat, doch ein Eigeninteresse aufbringen müsste, um mit dem betroffenen Personen zu sprechen wie sonst kann er die Position der Beschäftigten vertreten, wenn er noch nie mit mir gesprochen hat..

--- End quote ---
Man bekommt das was man wählt.
Und ja, bei uns würde der PR direkt mit der Personal telefonieren.
SaftPR

--- Zitat ---Wir sind hier leider sehr schlecht aufgestellt und hatten noch nie eine Personalversammlung, wo wir diese Sachen thematisieren könnten.

--- End quote ---
Also werden keine Fragen vom Personal in der PV akzeptiert? Saftladen.

Tiffy:

--- Zitat von: baernrw am 26.07.2025 13:45 ---Mir geht es darum, ob die Einladung in der Form so rechtens ist und ob der Arbeitgeber einfach Personalräte und Schwerbehindertenvertretung benennen darf.
--- End quote ---
Was wäre denn, wenn sie nicht "rechtens" wäre? Würdest Du dann Strafanzeige erstatten oder Klage erheben?


--- Zitat von: baernrw am 26.07.2025 13:45 ---Er nimmt mir dadurch das Recht selber zu entscheiden, ob ich überhaupt jemanden dabeihaben möchte oder nicht
--- End quote ---
Das stimmt nicht, schließlich ist es Dir unbenommen, im Vorfeld des Gesprächs erstens die weiteren Eingeladenen abzulehnen und zweitens auf die Ladung anderer Beisitzer hinzuwirken.


--- Zitat von: baernrw am 26.07.2025 13:45 ---Leider habe ich nur die Namen der Kollegen. Ich habe noch nicht mal Kontaktdaten, dass ich mit diesen in Verbindung treten könnte.
Darum habe ich den Arbeitgeber gebeten, habe aber noch keine Rückmeldung erhalten.

--- End quote ---
Jetzt möchte ich Dich aber wirklich fragen, ob Du uns auf den Arm nehmen willst. Du arbeitest im Jahr 2025 in einer Behörde bzw. einer Einrichtung der öffentlichen Hand, behauptest aber (sinngemäß), dass Du keinen freien Zugang auf die Kontaktdaten von PR und SVB hättest? Tut mir leid, aber das kann man Dir kaum abkaufen. Ich frage mich in dem Zusammenhang auch, was der AG sich wohl so gedacht hat, als Du ihn um Nennung dieser Kontaktdaten gebeten hast.

baernrw:
Hallo zusammen,

Ich bin schon mehrere Jahre im Bereich öffentlicher Dienst am arbeiten.
Grundsätzlich möchte ich hier keinen veräppeln.

Ich halte mich aus meiner Sicht an meine Fakten, ich habe bis heute keine dienstliche E-Mail-Adresse und muss immer noch mit meiner privaten E-Mail-Adresse kommunizieren.
Lustig ist auch teilweise, dass ein anderes Personalrats Mitglied mir mal geschrieben hat, dass man mit mir nicht kommunizieren könnte, da ich bis heute keine dienstliche E-Mail-Adresse habe.
Der Arbeitgeber ist laut Schreiben schon seit längerem bemüht, mir eine Adresse an passender Stelle einzurichten aber das ist bis heute nicht geschehen.

Mein Vorschlag an den Personalrat sich dafür einzusetzen, dass ich endlich eine Mail-Adresse bekomme, sind bisher auch erfolglos geblieben.

Ja, ich bin am überlegen, ob ich gegen die Einladung Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen werde, da diese aus meiner Sicht fehlerhaft ist.
Nicht ohne Grund ist es ein hohes Gut, dass man das Recht hat, seine eigenen Vertrauenspersonen aus dem Personalrat mitzunehmen. Hier hat der Arbeitgeber mir dieses Recht genommen, ich habe ihr auch das Recht, keine Vertretung mitzunehmen.
Beteiligungsrecht nach § 167 Abs. 2 SGB IX

§ 65 Abs. 1 LPVG NRW (Hinweis auf Hinzuziehung eines Personalratsmitglieds):

    „Der Beschäftigte kann ein Mitglied des Personalrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen, wenn ein Gespräch mit der Dienststelle geführt wird, in dem es um seine persönlichen Angelegenheiten geht.“w. landesrechtlichen Regelungen für Personalvertretungen.
Der Arbeitgeber (bzw. die Dienststelle) darf also nicht einseitig entscheiden, wer dich im Gespräch „vertritt“ oder anwesend ist – das wäre eine Umgehung deiner Beteiligungsrechte und damit rechtswidrig.


Tiffy:
Dann antworte dem einladenden Vorgesetzten doch unter Hinweis auf diese Fundstellen, dass Du sein Vorgehen für rechtswidrig hältst und daher entweder unter diesen Voraussetzungen gar nicht an dem Gespräch teilnehmen wirst oder Deine einzigen gesprochenen Worte dort "Guten Tag" und "Auf Wiedersehen" sein werden.

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