Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einladung zum Gespräch
MoinMoin:
--- Zitat von: baernrw am 26.07.2025 16:35 ---Hier hat der Arbeitgeber mir dieses Recht genommen, ich habe ihr auch das Recht, keine Vertretung mitzunehmen.
Beteiligungsrecht nach § 167 Abs. 2 SGB IX
§ 65 Abs. 1 LPVG NRW (Hinweis auf Hinzuziehung eines Personalratsmitglieds):
„Der Beschäftigte kann ein Mitglied des Personalrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen, wenn ein Gespräch mit der Dienststelle geführt wird, in dem es um seine persönlichen Angelegenheiten geht.“w. landesrechtlichen Regelungen für Personalvertretungen.
Der Arbeitgeber (bzw. die Dienststelle) darf also nicht einseitig entscheiden, wer dich im Gespräch „vertritt“ oder anwesend ist – das wäre eine Umgehung deiner Beteiligungsrechte und damit rechtswidrig.
--- End quote ---
Wo, wann und in welcher Form hat der Dienstherr die Mitnahme eines PR/SBV deiner Wahl mitzunehmen untersagt?
Er hat in einem Gespräch einen SBV,PR seiner Wahl mit eingeladen, dass du dann jemanden anderes mitbringst wurde dir doch nicht verwehrt.
Oder habe ich da was überlesen.
Und das du beim SBV/PR die eingeladen wurden anrufst und mit denen das besprichst scheint dir nicht möglich zu sein, weil du nicht in der Lage bis deren Telefonnummer zu finden?
Oder bist du aufgrund der SB nicht in der Lage zu telefonieren?
Und wenn du weder dienstliche Telefonnummer noch dienstliche email-Adresse (über die unser PR nichts PR-mäßiges kommunizieren würde, da "unsicher") hast.
Und weder SBV noch PR von dir über Telefon erreicht werden können, dann wundert mich da was.
Rowhin:
Ich schließe mich in meinem Unverständnis für den TE bzw der Situation allem an, was MoinMoin bisher gesagt hat.
@TE: Dein AG weiß aber schon, dass du für ihn arbeitest, oder? Wie lange bist du denn schon bei dem AG, dass du noch nicht mal ne dienstliche Mailadresse hast? Betrifft das nur dich, oder geht es da anderen Leuten auch so? Falls letzteres, ist es wohl wirklich ein Saftladen. Ne Mailadresse einrichten dauert bei jedem vernünftigen AG, auch im öD, unter fünf Minuten aktiver Arbeit.
baernrw:
Hallo zusammen und danke für die Antworten,
Wie ich Eingang schon berichtet hatte, hatten wir noch nie eine Personalversammlung. Von daher betrifft es zahlreiche Kollegen im Kollegen.
Ich hatte vor längerer Zeit noch mal ein Gespräch mit einem Personalrat. Da wurde mir mündlich mitgeteilt, dass deutsche Situation im öffentlichen Dienstgang und gebe sind und dass man hier nicht zu viel verlangen könnte.
Offenbar gibt es doch andere Stellen, die anders arbeiten, als ich das bisher kennen gelernt habe. Und ich bin jetzt mehrere Jahre schon dabei.
Offenbar wundert mich mittlerweile hier nichts mehr.
Eigentlich ist das schon eine Geschichte für RTL II
PiratJack1991:
Moin,
was ich hier so gelesen habe von dir, würde ich dir Raten, deine Beine in die Hand zu nehmen und irgendwo eine andere Stelle zu suchen.
Tiffy:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2025 17:34 ---
Er hat in einem Gespräch einen SBV,PR seiner Wahl mit eingeladen, dass du dann jemanden anderes mitbringst wurde dir doch nicht verwehrt.
--- End quote ---
Das sehe ich genau so. Es ist dem Betroffenen völlig unbenommen, auf die Einladung insoweit zu reagieren, als er der geplanten Besetzung widerspricht und verlangt, statt der Personen A und B die Personen C und D einzuladen. Die Reaktion hierauf bliebe dann erst mal abzuwarten. Sollte der AG sich querstellen unter Inanspruchnahme seines Direktionsrechts weiterhin auf der Teilnahme an dem unverändert besetzten Gespräch bestehen, verweise ich auf meine obige Empfehlung mit Guten Tag und Auf Wiedersehen - mit der Ergänzung, außerdem bei diesem Termin auch nichts (gar nichts) zu unterschreiben. Zur Vorbereitung ggf. noch mal das Interview mit Norbert Grupe anschauen.
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