Autor Thema: Vorgehen nach Auswahlgespräch  (Read 297 times)

Neuer12

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 218
Vorgehen nach Auswahlgespräch
« am: 28.07.2025 17:01 »
Frau x will nach einen Auswahlgespräch, bei dem sie im Gegensatz zu ihrer Schulleitungsbeurteilung (1,0) mit 3 beurteilt wurde, ein Gespräch.
Kann sie zusätzlich Akteneinsicht in die vollständige Auswahlakte gemäß § 29 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG BW) verlangen?
Und zwar über
-Die Bewertungsunterlagen zum Auswahlgespräch
- die Dokumentation der Auswahlentscheidung
- die Kriterien und Bewertungsmaßstäbe der Auswahlkommission
-das Gesprächsprotokoll (soweit vorhanden)
- Die dienstlichen Beurteilungen der Mitbewerber:innen (ggf. anonymisiert/geschwärzt)
?

Könnte ihr die Behörde dies für künftige Auswahlverfahren negativ nehmen, z.b. da sie nun zusätzlich Arbeit macht und sich somit als Querulantin outet?


clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,950
Antw:Vorgehen nach Auswahlgespräch
« Antwort #1 am: 29.07.2025 06:44 »
Hallo,

zu 1) Ja, sofern nicht schutzwürdige Interessen der Konkurrenten entgegen stehen, das heißt wohl, dass Unterlagen zum Teil anonymisiert oder geschwärzt würden. Ich kann mir beispielsweise nicht vorstellen,  dass die Beurteilungen der anderen zur Verfügung gestellt werden.

zu 2) Nein, wer das Ausüben der eigenen Rechte als Querulantentum wahrnimmt, hat selbst ein Problem würde ich meinen.

RagnarDanneskjoeld

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 61
Antw:Vorgehen nach Auswahlgespräch
« Antwort #2 am: 30.07.2025 22:39 »
Vorab: die Differenz zwischen SL-Note und der Note im Auswahlgespräch ist relativ ausgeprägt, aber sie kann man dadurch erklären, dass erstere eben eine allgemeine Note über das gesamte Wirken ist ist, während die Note beim Auswahlgespräch ausschließlich relevante Aspekte für das angestrebte Amt untersucht. Aber die Note 3,0 ist ein klares Signal - "dich wollen wir nicht".

zu 1) Ja. Frau X dürfte spätestens mit der schriftlichen Ablehnung die Möglichkeit zur Konkurrentenklage erhalten. Sie sollte den Personalrat und einen Fachanwalt kontaktieren.

zu 2) Ja. Ist leider so. Ich kenne einen Fall, da hat sich eine Frau Y in eine Konkurrentenklage verbissen. Seitdem kriegt sie keinen Fuß mehr auf den Boden.