Hallo,
zu 1) Ja, sofern nicht schutzwürdige Interessen der Konkurrenten entgegen stehen, das heißt wohl, dass Unterlagen zum Teil anonymisiert oder geschwärzt würden. Ich kann mir beispielsweise nicht vorstellen, dass die Beurteilungen der anderen zur Verfügung gestellt werden.
zu 2) Nein, wer das Ausüben der eigenen Rechte als Querulantentum wahrnimmt, hat selbst ein Problem würde ich meinen.