Die Eingruppierung im TVöD richtet sich ausschließlich nach den tatsächlichen auszuübenden Tätigkeiten, nicht nach dem Haushaltsplan, der Dienststelle oder der bisherigen Bewertung durch den Arbeitgeber. Entscheidend ist, ob die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 12 erfüllt sind – und zwar nach Inhalt und Zeitanteil der bewertungsrelevanten Arbeitsvorgänge (siehe § 12 TVöD sowie BAG-Rechtsprechung zur Eingruppierung).
Wenn deine Tätigkeitsbeschreibung zu einem erheblichen Teil identisch ist mit der einer Stelle, die mit EG 12 bewertet wurde, und sich auch die bewertungsrelevanten Zeitanteile decken, hast du einen tariflichen Anspruch auf die höhere Eingruppierung. Der Vergleichbarkeitsvermerk des BAV, auch wenn er älter ist, kann hier ein starkes Indiz sein, ebenso wie identische oder ähnliche Dienstposten mit höherer Bewertung.
Dass dein Amt dies ablehnt oder "anders bewertet", ist rechtlich unerheblich, wenn du nachweislich die Voraussetzungen der EG 12 erfüllst. Entscheidend ist nicht die subjektive Einschätzung der Behörde, sondern die tarifliche Bewertung der Tätigkeit.
Du solltest in jedem Fall
1. einen schriftlichen Antrag auf Eingruppierungsüberprüfung stellen (am besten mit Fristsetzung gem. § 37 TVöD, um die Nachzahlungsfrist zu wahren),
2. die Vergleichstätigkeiten und Zeitanteile genau dokumentieren,
3. ggf. eine Eingruppierungsfeststellungsklage gem. § 256 ZPO vorbereiten.
Dafür ist ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der gewerkschaftliche Rechtsschutz (z. B. ver.di oder DGB Rechtsschutz) zu empfehlen. Wichtig: Es geht hier nicht um ein Gnadenrecht des Arbeitgebers, sondern um einen durchsetzbaren tariflichen Anspruch. Auch wenn keine „Planstelle“ EG 12 existiert, ist das für die Eingruppierung irrelevant – der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, diese Stelle zu schaffen oder anzupassen.
Kurz: Du bist dem Arbeitgeber nicht "ausgeliefert", sondern hast das Recht, den Anspruch einzufordern. Die Klage ist kein Affront, sondern ein übliches Mittel zur tariflichen Klärung. Wenn du objektiv EG 12 erfüllst, ist die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ausgangs gut – insbesondere, wenn du das Ganze sauber aufbereitest.