Guten Morgen,
wie handhabt ihr konkret Bildschirmpausen bei reinen Bildschirmarbeitsplätzen?
ArbStättV, Anhang 6, Nr. 6.1 Abs. 2:
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
Gruß
Vorgaben gibt es nicht. Ich erledige 95% meiner Arbeit am Bildschirm, also wechsle ich alleine schon zum Hirn durchlüften ca. alle 45 Minuten Schreibtischposition (dankenswerterweise haben wir Sitz-/Stehschreibtische zum Hochfahren) und nutze diese meist, um kurz bei den Kolleg:innen vorbeizuschauen, Kaffee zu holen, Mappen persönlich abzugeben, etc. pp.