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Hunde im Betrieb

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Gruppenleiterin:
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Werkstatt für psychisch kranke Menschen als Gruppenleitung und habe eine Kollegin die seit Jahren ihre Hunde mit zur Arbeit bringt. Zeitweise sogar bis zu 4 Stück.
Nun habe ich mehrfach beim neuen Geschäftsführer angefragt, da ich mir auch gerne einen Hund anschaffen würde. Es wurde abgelehnt mit der Begründung, er will keine Hunde.. und die Kollegin hätte Bestandsschutz.
Es macht mich unheimlich wütend, dass mit so vielerlei Maß gemessen wird und wollt fragen, ob ich mit meiner Annahme richtig liege, dass es keinen Bestandsschutz in solchen Angelegenheiten gibt, sondern eher das "Gleichbehandlungsgesetz" greifen müsste.
Außerdem hinkt ja das Argument "KEINE Hunde", wenn dann doch welche hier sind. Ob die vom alten GF erlaubt wurden oder nicht, spielt in meinen Augen keine Rolle.
Hat jemand Ideen? Ich bin ziemlich auf Krawall gebürstet und überlege ernsthaft ein Fass aufzumachen, sofern das möglich ist.
Viele Grüße und schonmal Danke im Voraus

NWB:
Wenn die Hausordnung sagt: Keine Haustiere, aber für deine Kollegin gilt eine Ausnahme, hast du kein Recht darauf, dass auch für dich eine Ausnahme gemacht wird.
Im Übrigen bin ich weiter sehr gespannt auf die Diskussion, ob Tiere im Büro Sinn machen oder nicht…

Gruppenleiterin:
Wir haben keine Hausordnung und auch keine Betriebsvereinbarung zu dem Thema. Der Hund, für den diese Ausnahme damals genehmigt wurde (weil alt und krank), ist längst tot und wurde schon mindestens einmal ersetzt.

MoinMoin:
Ich denke es gibt kein Bestandsschutz.
Aber es sehr wohl einzelvertragliche Regelung geben kann.
Und ich denke du kannst nicht verlangen, dass du die gleiche einzelvertragliche  Regelung bekommst.

Auch wenn es ein schlechter Stil ist.

Fitch:
Findest du nicht, dass du als Gruppenleiterin mit deinem Neid bisschen professioneller umgehen solltest.

Sei sauer auf den Chef und nicht auf die MA und ihre Hunde.

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