Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beamte im eigenen Haus auf befristete Stellen nicht bewerbungsberechtigt

<< < (2/2)

Martin38:
Sorry vielleicht war ich nicht genau genug:

Es geht um eine statusgleiche Bewerbung eines Lebenszeitbeamten im eigenen Haus.
Es gibt keinen Dienstherrenwechsel, keine Änderung der Besoldung, keine Beförderung.

Mir geht es nur um die Frage, kann ein Dienstherr seine eigenen Beamten von einer Stellenausschreibung ausschließen.

derneuehier25:
zu deiner letzten frage, auf die gefahr dass noch ein detail fehlt, insbesondere bei personalfragen gibt es immer mehr als zwei seiten der medaille ;)

also: am anfang steht immer eignung, leistung und befähigung

alle die lang genug dabei sind wissen, wie das ausgelegt wird/ werden kann

das andere ist, wenn ein kollege förderlich für diesen posten in frage kommt, dann wäre eine besoldungsgleiche umsetzung auch zu hinterfragen, von der jeweiligen personalbearbeitenden stelle

und: linienvorgesetzter ist nicht dienstherr

der dienstherr hält sich wie erwähnt an eignung, leistung und befähigung

der linienvorgesetzte wird für die bewerber aufgefordert eine bewertung zu erstellen, der muss also papier schwarz machen und erklären ob bewerber A oder B oder C etc das anforderungsprofil erfüllt oder eben nicht

pauschal ausschließen geht also nicht, jeder bekommt eine antwort auf seine bewerbung ;)

kurzum, da gibt es noch einige fallstricke, das ganze personalgeschäft ist "speziell"

jeder der mal ne konkurrentenklage am hals hatte, weiß dass das keiner gebrauchen kann

Stempelritter:

--- Zitat von: Martin38 am 30.07.2025 11:09 ---Sorry vielleicht war ich nicht genau genug:

Es geht um eine statusgleiche Bewerbung eines Lebenszeitbeamten im eigenen Haus.
Es gibt keinen Dienstherrenwechsel, keine Änderung der Besoldung, keine Beförderung.

Mir geht es nur um die Frage, kann ein Dienstherr seine eigenen Beamten von einer Stellenausschreibung ausschließen.

--- End quote ---

Ja, natürlich. Allein die Laufbahn kann schon ausschließen, z.B. Befähigung zum Richteramt für höheren nicht-technischen Dienst. Fehlt dir diese bist du ausgeschlossen.

clarion:
Dein Dienstherr möchte keine Löcher am Stammarbeitsplatz erzeugen, indem er das eigene, bereits vorhandene  Personal auf eine befristete Stelle setzt. Das finde ich soweit nachvollziehbar und m.E. vom Organisationrecht abgedeckt.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version