Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beamte im eigenen Haus auf befristete Stellen nicht bewerbungsberechtigt
Martin38:
Sorry vielleicht war ich nicht genau genug:
Es geht um eine statusgleiche Bewerbung eines Lebenszeitbeamten im eigenen Haus.
Es gibt keinen Dienstherrenwechsel, keine Änderung der Besoldung, keine Beförderung.
Mir geht es nur um die Frage, kann ein Dienstherr seine eigenen Beamten von einer Stellenausschreibung ausschließen.
derneuehier25:
zu deiner letzten frage, auf die gefahr dass noch ein detail fehlt, insbesondere bei personalfragen gibt es immer mehr als zwei seiten der medaille ;)
also: am anfang steht immer eignung, leistung und befähigung
alle die lang genug dabei sind wissen, wie das ausgelegt wird/ werden kann
das andere ist, wenn ein kollege förderlich für diesen posten in frage kommt, dann wäre eine besoldungsgleiche umsetzung auch zu hinterfragen, von der jeweiligen personalbearbeitenden stelle
und: linienvorgesetzter ist nicht dienstherr
der dienstherr hält sich wie erwähnt an eignung, leistung und befähigung
der linienvorgesetzte wird für die bewerber aufgefordert eine bewertung zu erstellen, der muss also papier schwarz machen und erklären ob bewerber A oder B oder C etc das anforderungsprofil erfüllt oder eben nicht
pauschal ausschließen geht also nicht, jeder bekommt eine antwort auf seine bewerbung ;)
kurzum, da gibt es noch einige fallstricke, das ganze personalgeschäft ist "speziell"
jeder der mal ne konkurrentenklage am hals hatte, weiß dass das keiner gebrauchen kann
Stempelritter:
--- Zitat von: Martin38 am 30.07.2025 11:09 ---Sorry vielleicht war ich nicht genau genug:
Es geht um eine statusgleiche Bewerbung eines Lebenszeitbeamten im eigenen Haus.
Es gibt keinen Dienstherrenwechsel, keine Änderung der Besoldung, keine Beförderung.
Mir geht es nur um die Frage, kann ein Dienstherr seine eigenen Beamten von einer Stellenausschreibung ausschließen.
--- End quote ---
Ja, natürlich. Allein die Laufbahn kann schon ausschließen, z.B. Befähigung zum Richteramt für höheren nicht-technischen Dienst. Fehlt dir diese bist du ausgeschlossen.
clarion:
Dein Dienstherr möchte keine Löcher am Stammarbeitsplatz erzeugen, indem er das eigene, bereits vorhandene Personal auf eine befristete Stelle setzt. Das finde ich soweit nachvollziehbar und m.E. vom Organisationrecht abgedeckt.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version