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JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres

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Pappelgrund:
Hallo,
ich möchte gerne zum 01.10.25 in meinen wohlverdienten Ruhestand (Rente) nach über 45 Jahren treten. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass ich keine JSZ erhalte. Stimmt das? Oder muss ich sogar etwas zurückzahlen?

Vielen Dank

Bjoerni:
§ 20 (Bund)
Jahressonderzahlung
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.

Wenn das Arbeitsverhältnis am 01.12. nicht mehr besteht, dann erhältst du auch keine Jahressonderzahlung.

Pappelgrund:
Vielen Dank für die Auskunft.

Rentenonkel:
Da die Weiterbeschäftigung bis zur Regelaltersgrenze dem Rentenanspruch nicht entgegen steht, ist es dir jedoch unbenommen, ab dem 01.10. die Rente in Anspruch zu nehmen und parallel dazu bis zum 31.12. weiter zu arbeiten.

Sturmflut:
Moinsen Rentenonkel,

bei mir tritt der Fall im nächsten Jahr ein. Als besonders langjähriger Versicherter darf ich ab dem 01.12.2026 vorzeitig in Rente gehen. Ich plane mit Frist 31.12.206 zu kündigen (alternativ um einen Aufhebungsvertrag bitten) und ab dem 01.12.206 die Rente zu beantragen.

Somit wäre ich im Monat Dezember noch Arbeitnehmer und gleichzeitig Rentner.
Nun meine Frage; dürfte / könnte mein Arbeitgeber (ein Bundesministerium) mir das Vorhaben vermiesen?

Besten Dank und Gruß von der Küste.

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