Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
Sturmflut:
...das sollte selbstverständlich 2026 heißen, die 2 klemmt in meiner Tastatur...konkret geht es um die Frage; könnte mein Arbeitgeber mir die Weiterbeschäftigung für diesen einen Monat Dezember 2026 verweigern?
Rentenonkel:
Aus Sicht der Rentenversicherung ist das nicht nur unproblematisch, sondern sogar politisch erwünscht, über den Rentenbeginn hinaus weiter zu arbeiten.
Die aktuelle Regierung denkt derzeit darüber nach, zusätzliche finanzielle Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten neben der Rente zu schaffen. So wird aktuell über die Einführung einer "Aktivrente" bei freiwilliger Weiterarbeit bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters diskutiert. Sofern das Gesetz kommt, soll ein monatliches Gehalt neben der Rente bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bleiben.
Nach dem Tarifvertrag endet das Beschäftigungsverhältnis erst automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze (also das "normale" Rentenalter) oder bei voller Erwerbsminderung auf Dauer. Sofern die Regelaltersrente erst nach dem 01.12.2026 erreicht werden sollte, und Du gesund bleibst, sehe ich keinen Grund, wie der Arbeitgeber Dir dieses Modell vermiesen könnte.
McOldie:
Da es sich hier offenbar nicht um die Regelaltersgrenze handelt, brauchst du das Arbeitsverhältnis nicht zum1.12.26 kündigen sondern erst zum 31.12.26, so dass du Rente und Erwerbseinkommen hast. Du musst lediglich den Arfbeitgeber über den Rentenbeginn zum 1.12.26 unterricht.
Sturmflut:
Besten Dank für die Rückmeldungen,
dann werde ich mir von dem Dezembergehalt plus JSZ eine Vespa 125 GTS gönnen...nicht das noch Langeweile im Ruhestand aufkommt.
Rentenonkel:
Allerdings solltest du ein paar Euro für die Steuernachforderung beiseite legen. Die Rente muss noch 2027 im Rahmen der Steuererklärung nachversteuert werden.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version