Erst einmal danke für die schnellen Antworten.
Durch Wegfall von Stellen bzw. dadurch, dass diese nicht nachbesetzt worden sind und durch neue Aufgaben, die das Team bekommen hat, sind neue Aufgaben auf uns übertragen worden.
Dieses wurde allerdings nicht sofort bzw. wurde nicht in die Stellenbeschreibung aufgenommen, die Aufgaben habe ich mir aber nicht angeeignet, sondern sie wurden schriftlich festgehalten durch eine Führungskraft.
Gerade erfolgt auch wieder eine erneute Umstrukturierung, so dass ich theoretisch wieder den "nächsten" Antrag stellen könnte auf Stellenbewertung - der ja aber tarifrechtlich Luft ist -.
Mein Arbeitgeber hat keine andere Auffassung bezüglich meiner Aufgaben bzw. der Bewertung dieser, die Personalabteilung wollte eine aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung von meiner Führungskraft , wonach diese dann entsprechend eine Bewertung vornehmen würden. Leider ist ein hohes Arbeitsaufkommen in der Personalabteilung und die Arbeitsplast dort ist sehr hoch, dafür habe ich Verständnis.
Wie verhält es sich mit der Ausschlussfrist? Da der Antrag ja praktisch Luft ist, gelten ab z. B. Zustimmung meines Luft Antrages erst die 6 Monate rückwirkend? Oder ist es so, dass bei einem Nachweis von mir, ab wann ich diese Tätigkeiten durchführe und wir es verschriftlicht, aber noch nicht in einer neuen Stellenbeschreibung hinterlegt haben? Wenn ich also nachweisen kann, dass ich diese Tätigkeiten durchführe?
Einer meiner früheren Führungskraft hatte sich für mich schon einmal entsprechend eingesetzt, hier aber bezogen auf den § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA, dieser Antrag war auch erfolgreich.
Laut dieser ehemaligen Führungskraft ist es aber auch so, dass meine Tätigkeit bzw. die Tätigkeiten in unserem Team "generell" laut einem Gutachten (ich meine es war von der KGST) also höher anzusehen ist, als es aktuell der Fall ist.