Autor Thema: Frage bezüglich Stellenbewertung  (Read 966 times)

corz

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Frage bezüglich Stellenbewertung
« am: 30.07.2025 15:04 »
Hallo zusammen,

ich hatte einen Antrag bei meinem Arbeitgeber auf Stellenbewertung gestellt (für mich wäre es dann eine Bezahlung nach dem, was ich aktuell als Aufgaben übertragen bekommen habe und auch wirklich leiste - manche würden hier wahrscheinlich von einem Antrag auf Höhergruppierung sprechen).

Jedenfalls gibt es bei unserem Arbeitgeber die Möglichkeit, dass man entsprechend einen formlosen Antrag an die Personalabteilung stellen kann, dass man eine Stellenneubewertung durchführt.

Diesen Antrag hatte ich schon etwas länger her gestellt und habe bis heute keine Antwort, mir ist klar, dass es hier keine Fristen gibt, bei denen die Personalabteilung tätig werden "muss". Ich habe allerdings auch den Hinweis bekommen, dass ich keinen Anspruch auf Überprüfung der Bewertung habe.

Ich frage mich, ob dem tatsächlich so ist?
Ich führe doch seit Zeitpunkt X die Tätigkeiten durch.

Entsprechend habe ich doch aufgrund der Tarifautomatik ein Anrecht auf entsprechende Bezahlung?
Welche Möglichkeiten gibt es denn als Arbeitnehmer, dass ich eine Bewertung entsprechend durchführen lassen kann? Ich hatte in einem anderen Thread mal etwas von einer Schiedsstelle gelesen, welche sollte das dann sein? Das Schiedsamt, welches an die Kommune angesiedelt ist?


primealphaa

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Antw:Frage bezüglich Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 30.07.2025 15:51 »
Dein formloser Antrag auf Stellenbewertung ist tarifrechtlich gesehen im Grunde Luft. Er ist ein internes, vom Arbeitgeber geschaffenes Instrument, aber nicht der entscheidende Hebel und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung (hemmt ebenfalls nicht die Ausschlussfrist).

Letztendlich ist es so: Du hast dir auf Basis deiner Tätigkeiten eine Rechtsmeinung gebildet, nämlich „Meine Arbeit entspricht der Entgeltgruppe X“. Dein Arbeitgeber hat offensichtlich eine andere Rechtsmeinung, nämlich „Nö, das ist weiterhin Entgeltgruppe Y“.

Wenn diese beiden Meinungen aufeinandertreffen und man sich nicht einigen kann, gibt es einen klar definierten Weg, um das zu klären. Dieser Weg ist die Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.

TVOEDAnwender

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Antw:Frage bezüglich Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 30.07.2025 16:16 »
Entsprechend habe ich doch aufgrund der Tarifautomatik ein Anrecht auf entsprechende Bezahlung? Ja.
Welche Möglichkeiten gibt es denn als Arbeitnehmer, dass ich eine Bewertung entsprechend durchführen lassen kann? Du kannst Dir eine rechtliche Bewertung z.B. durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der Rechtsabteilung einer Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist) einholen. Den Arbeitgeber kannst Du - wie von prmealphaa dargestellt - nicht zu einer "Bewertung" (=Änderung seiner Rechtsmeinung) zwingen.
Ich hatte in einem anderen Thread mal etwas von einer Schiedsstelle gelesen, welche sollte das dann sein? Das Schiedsamt, welches an die Kommune angesiedelt ist?
Der TVöD sieht keine Schiedsstellen für rechtliche Fragen vor (Ausnahme: § 18 TVöD - Betriebliche Kommission bei der LOB). Also bleibt im Zweifel nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht (Eingruppierungsfeststellungsklage).


Maggus

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Antw:Frage bezüglich Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 30.07.2025 17:05 »
Bitte beachten:
Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage ist der Arbeitnehmer in der Beweislast.
D.h. der AN muss darlegen und belegen können, welche Aufgaben ihm vom AG (i.d.R. durch die Personalabteilung)  übertragen wurden und in welcher Form und Umfang. Hierzu sind meist umfangreiche Aufzeichnungen notwendig. Gibt es zur Übertragung schriftliche Aufzeichnungen des Arbeitgebers (Stellenbeschreibung usw.)?

Aufgaben die aus freien Stücken übernommen wurden, also nicht explizit vom AG übertragen, führen zu keiner Neubewertung der Tätigkeit!

corz

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Antw:Frage bezüglich Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 31.07.2025 07:14 »
Erst einmal danke für die schnellen Antworten.

Durch Wegfall von Stellen bzw. dadurch, dass diese nicht nachbesetzt worden sind und durch neue Aufgaben, die das Team bekommen hat, sind neue Aufgaben auf uns übertragen worden.

Dieses wurde allerdings nicht sofort bzw. wurde nicht in die Stellenbeschreibung aufgenommen, die Aufgaben habe ich mir aber nicht angeeignet, sondern sie wurden schriftlich festgehalten durch eine Führungskraft.

Gerade erfolgt auch wieder eine erneute Umstrukturierung, so dass ich theoretisch wieder den "nächsten" Antrag stellen könnte auf Stellenbewertung - der ja aber tarifrechtlich Luft ist -.

Mein Arbeitgeber hat keine andere Auffassung bezüglich meiner Aufgaben bzw. der Bewertung dieser, die Personalabteilung wollte eine aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung von meiner Führungskraft , wonach diese dann entsprechend eine Bewertung vornehmen würden. Leider ist ein hohes Arbeitsaufkommen in der Personalabteilung und die Arbeitsplast dort ist sehr hoch, dafür habe ich Verständnis.

Wie verhält es sich mit der Ausschlussfrist? Da der Antrag ja praktisch Luft ist, gelten ab z. B. Zustimmung meines Luft Antrages erst die 6 Monate rückwirkend? Oder ist es so, dass bei einem Nachweis von mir, ab wann ich diese Tätigkeiten durchführe und wir es verschriftlicht, aber noch nicht in einer neuen Stellenbeschreibung hinterlegt haben? Wenn ich also nachweisen kann, dass ich diese Tätigkeiten durchführe?

Einer meiner früheren Führungskraft hatte sich für mich schon einmal entsprechend eingesetzt, hier aber bezogen auf den § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA, dieser Antrag war auch erfolgreich.

Laut dieser ehemaligen Führungskraft ist es aber auch so, dass meine Tätigkeit bzw. die Tätigkeiten in unserem Team "generell" laut einem Gutachten (ich meine es war von der KGST) also höher anzusehen ist, als es aktuell der Fall ist.

Alien1973

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Antw:Frage bezüglich Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 31.07.2025 07:23 »
Wie lange ist deine "Antragstellung" denn her....?

Bei mir persönlich und auch bei einer Kollegin hat sich das gezogen, bis zu einem Jahr haben wir gewartet. Bezahlung kam dann Rückwirkend über die 6 Monate hinaus, da wir diese geltend gemacht hatten.

Unsere Stellen wurden extern bewertet, vielleicht war das der Grund für die Lange Dauer. Ich weis es nicht...

Nur als Info, dass sich sowas auch zeitlich ziehen kann....

Bubi11

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Antw:Frage bezüglich Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 31.07.2025 07:45 »
Also bei uns dauert so eine Bewertung schon mindestens ein Jahr.
Unsere Bewertungen zum Beispiel wurden 2023 auf Antrag gestellt.

Weiterhin ist es zumindest bei uns so das bestimmte übertragene Aufgaben nicht eine Stellenneubewertung hervorrufen. Also machen bei uns Mitarbeiter Aufgaben mit EG 8 die auch Mitarbeiter mit EG 10 machen.
Ein Beispiel ist wir haben eine Bilanzbuchhalterin die macht die gleichen Sachen wie der Kreditorenbuchhalter. Der eine in EG8 der andere in EG 10.
Die ausgegebene Stelle gibt halt nicht mehr her und der Abteilungsleiter hat keine anderen Aufgaben.

Klar ist das unfair aber ist halt so. Der Bilanzbuchhalter kann halt nix dafür das für ihn keine Aufgaben da sind.

corz

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Antw:Frage bezüglich Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 31.07.2025 08:22 »
In diesem Zeitraum 1-2 Jahre befinde ich mich entsprechend auch und mir ist klar, dass es nicht so schnell geht.
Mir ist auch klar, dass nur weil Person X eine höhere Entgeltgruppe hat, muss ich diese nicht auch haben.

Die Bewertung richtet sich ja nach unterschiedlichen Faktoren, Eigenverantwortungen, prozentuale Gewichtung der "Wichtigkeit" usw.

Ich kann mich auch nicht auf ein Gutachten der KGST z. B. berufen und sagen so, ihr müsst mich jetzt danach bezahlen, weil die Stellen in diesem Tätigkeitsbereich immer die Entgeltgruppe X "bringen" muss.

TVOEDAnwender

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Antw:Frage bezüglich Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 31.07.2025 08:44 »
Erst einmal danke für die schnellen Antworten.

Durch Wegfall von Stellen bzw. dadurch, dass diese nicht nachbesetzt worden sind und durch neue Aufgaben, die das Team bekommen hat, sind neue Aufgaben auf uns übertragen worden.

Dieses wurde allerdings nicht sofort bzw. wurde nicht in die Stellenbeschreibung aufgenommen, die Aufgaben habe ich mir aber nicht angeeignet, sondern sie wurden schriftlich festgehalten durch eine Führungskraft.

Gerade erfolgt auch wieder eine erneute Umstrukturierung, so dass ich theoretisch wieder den "nächsten" Antrag stellen könnte auf Stellenbewertung - der ja aber tarifrechtlich Luft ist -.

Mein Arbeitgeber hat keine andere Auffassung bezüglich meiner Aufgaben bzw. der Bewertung dieser, die Personalabteilung wollte eine aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung von meiner Führungskraft , wonach diese dann entsprechend eine Bewertung vornehmen würden. Leider ist ein hohes Arbeitsaufkommen in der Personalabteilung und die Arbeitsplast dort ist sehr hoch, dafür habe ich Verständnis.

Wie verhält es sich mit der Ausschlussfrist? Da der Antrag ja praktisch Luft ist, gelten ab z. B. Zustimmung meines Luft Antrages erst die 6 Monate rückwirkend? Oder ist es so, dass bei einem Nachweis von mir, ab wann ich diese Tätigkeiten durchführe und wir es verschriftlicht, aber noch nicht in einer neuen Stellenbeschreibung hinterlegt haben? Wenn ich also nachweisen kann, dass ich diese Tätigkeiten durchführe?

Einer meiner früheren Führungskraft hatte sich für mich schon einmal entsprechend eingesetzt, hier aber bezogen auf den § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA, dieser Antrag war auch erfolgreich.

Laut dieser ehemaligen Führungskraft ist es aber auch so, dass meine Tätigkeit bzw. die Tätigkeiten in unserem Team "generell" laut einem Gutachten (ich meine es war von der KGST) also höher anzusehen ist, als es aktuell der Fall ist.

Sind die Aufgaben Dir denn tatsächlich durch den Personalbereich übertragen worden? Hast Du hierzu etwas schriftlich (z.B. eine vom Personalbereich gegengezeichnete Stellenbeschreibung).
Wenn ja, müsstest Du das höhere Entgelt halt auch einfordern (Geltendmachung), ansonsten hast Du halt jeden Monat später, wenn sich dein AG dann mal bequemt zu bewerten, nur noch Anspruch auf das Entgelt bzw. die Differenz der letzten sechs Monate - auch wenn Dir die Tätigkeiten früher übertragen wurden.
Ich kann mich auch nicht auf ein Gutachten der KGST z. B. berufen und sagen so, ihr müsst mich jetzt danach bezahlen, weil die Stellen in diesem Tätigkeitsbereich immer die Entgeltgruppe X "bringen" muss.


Du kannst Dich nicht auf das Gutachten berufen, weil es ein Mittel Deines Arbeitgebers ist, der sich von einem externen Dienstleister (das ist die KGST) eine Rechtsmeinung erstellen lassen. Der AG ist nicht verpflichtet, dir  überhaupt Auskunft zu geben, wie er auf seine Rechtsmeinung gekommen ist.
Wenn Du jetzt Entgeltgruppe X forderst, der AG aber meint mit Entgeltgruppe Y bist Du richtig bezahlt, musst im Zweifel DU beweisen, dass Du die Tätigkeitsmerkmale der höheren EG erfüllst. Immer der, der was will, muss im Zweifel vorm Gericht darlegen & beweisen, warum er denn einen Anspruch hat.

TVOEDAnwender

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Antw:Frage bezüglich Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 31.07.2025 08:46 »
Zitat
Wie verhält es sich mit der Ausschlussfrist? Da der Antrag ja praktisch Luft ist, gelten ab z. B. Zustimmung meines Luft Antrages erst die 6 Monate rückwirkend? Oder ist es so, dass bei einem Nachweis von mir, ab wann ich diese Tätigkeiten durchführe und wir es verschriftlicht, aber noch nicht in einer neuen Stellenbeschreibung hinterlegt haben? Wenn ich also nachweisen kann, dass ich diese Tätigkeiten durchführe

Die Ausschlussfrist läuft nur für die Zahlungsansprüche, nicht für die Eingruppierung. Die Eingruppierung kann nicht "verfallen".