Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage bezüglich Stellenbewertung
corz:
Hallo zusammen,
ich hatte einen Antrag bei meinem Arbeitgeber auf Stellenbewertung gestellt (für mich wäre es dann eine Bezahlung nach dem, was ich aktuell als Aufgaben übertragen bekommen habe und auch wirklich leiste - manche würden hier wahrscheinlich von einem Antrag auf Höhergruppierung sprechen).
Jedenfalls gibt es bei unserem Arbeitgeber die Möglichkeit, dass man entsprechend einen formlosen Antrag an die Personalabteilung stellen kann, dass man eine Stellenneubewertung durchführt.
Diesen Antrag hatte ich schon etwas länger her gestellt und habe bis heute keine Antwort, mir ist klar, dass es hier keine Fristen gibt, bei denen die Personalabteilung tätig werden "muss". Ich habe allerdings auch den Hinweis bekommen, dass ich keinen Anspruch auf Überprüfung der Bewertung habe.
Ich frage mich, ob dem tatsächlich so ist?
Ich führe doch seit Zeitpunkt X die Tätigkeiten durch.
Entsprechend habe ich doch aufgrund der Tarifautomatik ein Anrecht auf entsprechende Bezahlung?
Welche Möglichkeiten gibt es denn als Arbeitnehmer, dass ich eine Bewertung entsprechend durchführen lassen kann? Ich hatte in einem anderen Thread mal etwas von einer Schiedsstelle gelesen, welche sollte das dann sein? Das Schiedsamt, welches an die Kommune angesiedelt ist?
primealphaa:
Dein formloser Antrag auf Stellenbewertung ist tarifrechtlich gesehen im Grunde Luft. Er ist ein internes, vom Arbeitgeber geschaffenes Instrument, aber nicht der entscheidende Hebel und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung (hemmt ebenfalls nicht die Ausschlussfrist).
Letztendlich ist es so: Du hast dir auf Basis deiner Tätigkeiten eine Rechtsmeinung gebildet, nämlich „Meine Arbeit entspricht der Entgeltgruppe X“. Dein Arbeitgeber hat offensichtlich eine andere Rechtsmeinung, nämlich „Nö, das ist weiterhin Entgeltgruppe Y“.
Wenn diese beiden Meinungen aufeinandertreffen und man sich nicht einigen kann, gibt es einen klar definierten Weg, um das zu klären. Dieser Weg ist die Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.
TVOEDAnwender:
Entsprechend habe ich doch aufgrund der Tarifautomatik ein Anrecht auf entsprechende Bezahlung? Ja.
Welche Möglichkeiten gibt es denn als Arbeitnehmer, dass ich eine Bewertung entsprechend durchführen lassen kann? Du kannst Dir eine rechtliche Bewertung z.B. durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der Rechtsabteilung einer Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist) einholen. Den Arbeitgeber kannst Du - wie von prmealphaa dargestellt - nicht zu einer "Bewertung" (=Änderung seiner Rechtsmeinung) zwingen.
Ich hatte in einem anderen Thread mal etwas von einer Schiedsstelle gelesen, welche sollte das dann sein? Das Schiedsamt, welches an die Kommune angesiedelt ist?
Der TVöD sieht keine Schiedsstellen für rechtliche Fragen vor (Ausnahme: § 18 TVöD - Betriebliche Kommission bei der LOB). Also bleibt im Zweifel nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht (Eingruppierungsfeststellungsklage).
Maggus:
Bitte beachten:
Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage ist der Arbeitnehmer in der Beweislast.
D.h. der AN muss darlegen und belegen können, welche Aufgaben ihm vom AG (i.d.R. durch die Personalabteilung) übertragen wurden und in welcher Form und Umfang. Hierzu sind meist umfangreiche Aufzeichnungen notwendig. Gibt es zur Übertragung schriftliche Aufzeichnungen des Arbeitgebers (Stellenbeschreibung usw.)?
Aufgaben die aus freien Stücken übernommen wurden, also nicht explizit vom AG übertragen, führen zu keiner Neubewertung der Tätigkeit!
corz:
Erst einmal danke für die schnellen Antworten.
Durch Wegfall von Stellen bzw. dadurch, dass diese nicht nachbesetzt worden sind und durch neue Aufgaben, die das Team bekommen hat, sind neue Aufgaben auf uns übertragen worden.
Dieses wurde allerdings nicht sofort bzw. wurde nicht in die Stellenbeschreibung aufgenommen, die Aufgaben habe ich mir aber nicht angeeignet, sondern sie wurden schriftlich festgehalten durch eine Führungskraft.
Gerade erfolgt auch wieder eine erneute Umstrukturierung, so dass ich theoretisch wieder den "nächsten" Antrag stellen könnte auf Stellenbewertung - der ja aber tarifrechtlich Luft ist -.
Mein Arbeitgeber hat keine andere Auffassung bezüglich meiner Aufgaben bzw. der Bewertung dieser, die Personalabteilung wollte eine aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung von meiner Führungskraft , wonach diese dann entsprechend eine Bewertung vornehmen würden. Leider ist ein hohes Arbeitsaufkommen in der Personalabteilung und die Arbeitsplast dort ist sehr hoch, dafür habe ich Verständnis.
Wie verhält es sich mit der Ausschlussfrist? Da der Antrag ja praktisch Luft ist, gelten ab z. B. Zustimmung meines Luft Antrages erst die 6 Monate rückwirkend? Oder ist es so, dass bei einem Nachweis von mir, ab wann ich diese Tätigkeiten durchführe und wir es verschriftlicht, aber noch nicht in einer neuen Stellenbeschreibung hinterlegt haben? Wenn ich also nachweisen kann, dass ich diese Tätigkeiten durchführe?
Einer meiner früheren Führungskraft hatte sich für mich schon einmal entsprechend eingesetzt, hier aber bezogen auf den § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA, dieser Antrag war auch erfolgreich.
Laut dieser ehemaligen Führungskraft ist es aber auch so, dass meine Tätigkeit bzw. die Tätigkeiten in unserem Team "generell" laut einem Gutachten (ich meine es war von der KGST) also höher anzusehen ist, als es aktuell der Fall ist.
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