Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage bezüglich Stellenbewertung
Alien1973:
Wie lange ist deine "Antragstellung" denn her....?
Bei mir persönlich und auch bei einer Kollegin hat sich das gezogen, bis zu einem Jahr haben wir gewartet. Bezahlung kam dann Rückwirkend über die 6 Monate hinaus, da wir diese geltend gemacht hatten.
Unsere Stellen wurden extern bewertet, vielleicht war das der Grund für die Lange Dauer. Ich weis es nicht...
Nur als Info, dass sich sowas auch zeitlich ziehen kann....
Bubi11:
Also bei uns dauert so eine Bewertung schon mindestens ein Jahr.
Unsere Bewertungen zum Beispiel wurden 2023 auf Antrag gestellt.
Weiterhin ist es zumindest bei uns so das bestimmte übertragene Aufgaben nicht eine Stellenneubewertung hervorrufen. Also machen bei uns Mitarbeiter Aufgaben mit EG 8 die auch Mitarbeiter mit EG 10 machen.
Ein Beispiel ist wir haben eine Bilanzbuchhalterin die macht die gleichen Sachen wie der Kreditorenbuchhalter. Der eine in EG8 der andere in EG 10.
Die ausgegebene Stelle gibt halt nicht mehr her und der Abteilungsleiter hat keine anderen Aufgaben.
Klar ist das unfair aber ist halt so. Der Bilanzbuchhalter kann halt nix dafür das für ihn keine Aufgaben da sind.
corz:
In diesem Zeitraum 1-2 Jahre befinde ich mich entsprechend auch und mir ist klar, dass es nicht so schnell geht.
Mir ist auch klar, dass nur weil Person X eine höhere Entgeltgruppe hat, muss ich diese nicht auch haben.
Die Bewertung richtet sich ja nach unterschiedlichen Faktoren, Eigenverantwortungen, prozentuale Gewichtung der "Wichtigkeit" usw.
Ich kann mich auch nicht auf ein Gutachten der KGST z. B. berufen und sagen so, ihr müsst mich jetzt danach bezahlen, weil die Stellen in diesem Tätigkeitsbereich immer die Entgeltgruppe X "bringen" muss.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: corz am 31.07.2025 07:14 ---Erst einmal danke für die schnellen Antworten.
Durch Wegfall von Stellen bzw. dadurch, dass diese nicht nachbesetzt worden sind und durch neue Aufgaben, die das Team bekommen hat, sind neue Aufgaben auf uns übertragen worden.
Dieses wurde allerdings nicht sofort bzw. wurde nicht in die Stellenbeschreibung aufgenommen, die Aufgaben habe ich mir aber nicht angeeignet, sondern sie wurden schriftlich festgehalten durch eine Führungskraft.
Gerade erfolgt auch wieder eine erneute Umstrukturierung, so dass ich theoretisch wieder den "nächsten" Antrag stellen könnte auf Stellenbewertung - der ja aber tarifrechtlich Luft ist -.
Mein Arbeitgeber hat keine andere Auffassung bezüglich meiner Aufgaben bzw. der Bewertung dieser, die Personalabteilung wollte eine aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung von meiner Führungskraft , wonach diese dann entsprechend eine Bewertung vornehmen würden. Leider ist ein hohes Arbeitsaufkommen in der Personalabteilung und die Arbeitsplast dort ist sehr hoch, dafür habe ich Verständnis.
Wie verhält es sich mit der Ausschlussfrist? Da der Antrag ja praktisch Luft ist, gelten ab z. B. Zustimmung meines Luft Antrages erst die 6 Monate rückwirkend? Oder ist es so, dass bei einem Nachweis von mir, ab wann ich diese Tätigkeiten durchführe und wir es verschriftlicht, aber noch nicht in einer neuen Stellenbeschreibung hinterlegt haben? Wenn ich also nachweisen kann, dass ich diese Tätigkeiten durchführe?
Einer meiner früheren Führungskraft hatte sich für mich schon einmal entsprechend eingesetzt, hier aber bezogen auf den § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA, dieser Antrag war auch erfolgreich.
Laut dieser ehemaligen Führungskraft ist es aber auch so, dass meine Tätigkeit bzw. die Tätigkeiten in unserem Team "generell" laut einem Gutachten (ich meine es war von der KGST) also höher anzusehen ist, als es aktuell der Fall ist.
--- End quote ---
Sind die Aufgaben Dir denn tatsächlich durch den Personalbereich übertragen worden? Hast Du hierzu etwas schriftlich (z.B. eine vom Personalbereich gegengezeichnete Stellenbeschreibung).
Wenn ja, müsstest Du das höhere Entgelt halt auch einfordern (Geltendmachung), ansonsten hast Du halt jeden Monat später, wenn sich dein AG dann mal bequemt zu bewerten, nur noch Anspruch auf das Entgelt bzw. die Differenz der letzten sechs Monate - auch wenn Dir die Tätigkeiten früher übertragen wurden.
--- Zitat von: corz am 31.07.2025 08:22 ---Ich kann mich auch nicht auf ein Gutachten der KGST z. B. berufen und sagen so, ihr müsst mich jetzt danach bezahlen, weil die Stellen in diesem Tätigkeitsbereich immer die Entgeltgruppe X "bringen" muss.
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Du kannst Dich nicht auf das Gutachten berufen, weil es ein Mittel Deines Arbeitgebers ist, der sich von einem externen Dienstleister (das ist die KGST) eine Rechtsmeinung erstellen lassen. Der AG ist nicht verpflichtet, dir überhaupt Auskunft zu geben, wie er auf seine Rechtsmeinung gekommen ist.
Wenn Du jetzt Entgeltgruppe X forderst, der AG aber meint mit Entgeltgruppe Y bist Du richtig bezahlt, musst im Zweifel DU beweisen, dass Du die Tätigkeitsmerkmale der höheren EG erfüllst. Immer der, der was will, muss im Zweifel vorm Gericht darlegen & beweisen, warum er denn einen Anspruch hat.
TVOEDAnwender:
--- Zitat ---Wie verhält es sich mit der Ausschlussfrist? Da der Antrag ja praktisch Luft ist, gelten ab z. B. Zustimmung meines Luft Antrages erst die 6 Monate rückwirkend? Oder ist es so, dass bei einem Nachweis von mir, ab wann ich diese Tätigkeiten durchführe und wir es verschriftlicht, aber noch nicht in einer neuen Stellenbeschreibung hinterlegt haben? Wenn ich also nachweisen kann, dass ich diese Tätigkeiten durchführe
--- End quote ---
Die Ausschlussfrist läuft nur für die Zahlungsansprüche, nicht für die Eingruppierung. Die Eingruppierung kann nicht "verfallen".
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