Autor Thema: Urlaub geändert  (Read 822 times)

stefanh84

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Urlaub geändert
« am: 31.07.2025 13:30 »
Hallo!

Wir müssen alle in den Betriebsferien Urlaub nehmen.
Der Zeitraum wurde von der Verwaltung festgelegt und an alle
Mitarbeiter weitergegeben. Jetzt, 2 Tage vor Urlaubsbeginn,
ging ein Schreiben raus, der Urlaub wäre falsch berechnet worden.
Alle Mitarbeiter müssen einen Tag früher wieder arbeiten,
als in der ursprünglichen Terminfestsetzung mitgeteilt wurde.
Jetzt ist natürlich die Planung für sehr viele Mitarbeiter hinfällig.

Ist das so rechtens? Kann die Verwaltung einfach kurz vor Urlaubsbeginn
sagen, das alle einen Tag weniger Urlaub haben?

Danke

Rentenonkel

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Antw:Urlaub geändert
« Antwort #1 am: 31.07.2025 13:50 »
Hier muss man, so denke ich, verschiedene Gruppen unterscheiden:

Diejenigen, die sich zum Zeitpunkt des Schreibens bereits im genehmigten Urlaub befinden, dürfen den Urlaub ohne Probleme beenden.

Diejenigen, die einen Urlaub über den Schließungstag hinaus genehmigt bekommen haben, müssen den Urlaub für den einen Tag auch nicht unterbrechen.

Diejenigen, die im Vertrauen auf die bisherigen Aussagen verbindlich Urlaub gebucht haben, sollten dem Arbeitgeber unter Vorlage der Buchung mitteilen, dass sie weiterhin auch für den "gestrichenen" Tag angewiesen sind. Ist der Urlaub bereits gebucht, und der Arbeitgeber besteht trotz eines entsprechenden Hinweises auf die Unterbrechung des Urlaubs, muss der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten übernehmen, die mit der möglichen Urlaubsunterbrechung zusammenhängen. Hierzu zählen Umbuchungskosten, Stornokosten und Rückflugkosten.

Der Arbeitgeber muss jedoch nur gewährleisten, dass an dem Tag der Dienstbetrieb gewährleistet ist. Sofern sich ausreichend Mitarbeiter finden, die ihren Urlaub verkürzen, dürften auch diejenigen voraussichtlich den Urlaub ganz normal verbringen, die ihren Urlaub bereits gebucht haben und das auch dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Problematisch wird es erst, wenn so viele Leute verbindlich Urlaub gebucht haben, dass der Dienstbetrieb mit dem restlichen Personal nicht aufrecht erhalten werden kann. Dann müsste der Dienstherr eine Entscheidung treffen, wer vorzeitig aus dem Urlaub geholt wird und wer nicht und dafür die Kosten übernehmen oder den Betrieb trotzdem schließen, auch wenn er sich verrechnet hat.

Allen anderen, die keinen Urlaub gebucht haben, dürfte man wohl für den einen Tag den Urlaub wieder streichen. Der Urlaubstag müsste dann aber dem Urlaubskonto wieder gut geschrieben werden.

BAT

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Antw:Urlaub geändert
« Antwort #2 am: 31.07.2025 16:49 »
Also wir sind bald 10 Tage in Kroatien, alles gebucht. Auf dem Rückweg von Sonntag auf Montag eine Übernachtung in Bayern geplant, aber noch nicht gebucht. Also da bin ich mal gespannt auf die Lösung ;)

@Rentenonkel: das ist doch ein neuer Zeitraum für eine Betriebsschließung. Gilt hier nicht auch die 6-Monats-Frist?

Rentenonkel

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Antw:Urlaub geändert
« Antwort #3 am: 01.08.2025 08:13 »
Die Ankündigung von Betriebsferien sollte mindestens 6 Monate im Voraus erfolgen, damit Arbeitnehmer ihre Urlaubsplanung rechtzeitig anpassen können. Gesetzlich ist die genaue Frist nicht festgelegt; eine Ankündigungsfrist von sechs Monaten wird als gängiger Richtwert von der Rechtsprechung als zumutbar angesehen.

Diese Ankündigung gilt natürlich auch, sofern sich die Betriebsferien verschieben, also statt von Montag bis Donnerstag kündigt der Arbeitgeber an, die Betriebsferien gehen jetzt von Dienstag bis Freitag.

Soweit ich das verstanden habe, werden die Betriebsferien allerdings seitens des AG lediglich verkürzt und nicht verschoben. Daher sehe ich darin erstmal kein Problem, solange der Mitarbeiter nicht auf die Schließung vertraut hat und deswegen Urlaub gebucht hat.

Das Problem mit Kroatien ist allerdings ein anderes. Die Frage ist, ob es zumutbar wäre, am Sonntag auch ohne Übernachtung nach Hause zu fahren, um am Montag arbeiten zu können. Das hängt sicher auch von der Entfernung ab. München wäre da vermutlich anders zu betrachten als Flensburg. Wenn man jedoch glaubhaft machen kann, dass selbst bei größtmöglicher Anstrengung die eigenen Wohnung nicht mehr bis Sonntag Abend zu erreichen sein dürfte, würde ich es mit der Buchungsbestätigung Kroatien und einem kurzen, entsprechenden Hinweis versuchen, den Urlaub zu behalten.

Spannend ist das Ganze juristisch dennoch und mit Sicherheit glühen heute die Telefondrähte.

BAT

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Antw:Urlaub geändert
« Antwort #4 am: 01.08.2025 12:54 »
Mmmh, na das sehe ich etwas anders:

a) Die 6-Monats-Frist würde ja ins Leere laufen, wenn man diese nur bei Verschiebung gelten lässt. Im Extremfall wäre eine Kürzung von drei Wochen auf zwei Tage für dich kein Problem...

b) ich halte es für lebensfremd, dass nicht fast alle Mitarbeiter diese Betriebsferien, so sie dann nicht acht Wochen betragen, intensiv ge- und verplant haben. Ob da eine Buchung wirklich einschlägig sein kann? Meine Buchungen erfolgen ehe acht bis 10 Monate vor Urlaub (knappes Angebot). Und nicht für die ganze Urlaubsreise ist eine Buchung notwendig.

c) die Begründung "verrechnet" kann doch nicht einschlägig sein. Da müssen höherwertige Gründe angegeben werden (z. B. eine überraschende Bundestagswahl, etc.)

Aber Du kennst die Rechtsprechung sicher besser.


stefanh84

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Antw:Urlaub geändert
« Antwort #5 am: 01.08.2025 13:50 »
Es wurde auch keinerlei Begründung formuliert. Einfach nur, anstatt Donnerstag, kommt ihr ALLE wieder Mittwoch arbeiten, da wir uns verrechnet haben.
Gebucht habe ich nichts, aber wie viele andere halt GEPLANT das Donnerstag der erste Arbeitstag ist. Auch ohne Buchung kann alles bisher geplante in die Tonne getreten werden.