Autor Thema: PKV bei Ende des Beamtenverhältnisses oder Umzug ins Ausland  (Read 1978 times)

Wippwopp

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Ich bin bei der Debeka privat krankenversichert und noch Beamter auf Probe.

Ich hätt ein paar Fragen.

Würde ich in folgenden Fällen die PKV kündigen (und möglicherweise in die GKV wechseln) können wenn ich:
  • aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen würde oder
  • irgendwann freiwillig aus dem Beamtenverhältnis auscheide und
    • ich bereits älter als 55 Jahre wäre oder
    • noch keine 55 Jahre alt wäre oder
    • permanent ins nicht-europäische Ausland ziehe (dann natürlich keine GKV)
  • Oder Beamter bleibe und bei Pensionseintritt permanent ins nicht-europäische Ausland umziehe

Vielen Dank für Eure Antworten!

clarion

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Du kannst in die GKV, wenn Du sozialversicherungspflichtig und noch nicht 55 Jahre alt bist.

Wippwopp

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Und wie sieht es aus bei Umzug ins nicht-europäische Ausland, kann ich die PKV dann kündigen?

clarion

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Sicher kannst du das. Ob das klug ist, musst Du selbst entscheiden. Für den Fall, dass Du zurück nach D wollen würdest, würde ich eine Anwartschaft abschließen.

Saxum

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Voraussetzung dafür ist entweder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld I. Ob die Voraussetzungen für das ALG I vorliegen, ist mit der zuständigen Arbeitsagentur abzuklären.

Ein permanenter Auszug in das EU-Ausland führt dazu, dass man die private Krankenversicherung kündigen kann oder auch wenn man in einem EU-Land eine andere Versicherungspflicht aufnimmt. Das ist bei permanentem Aus/Umzug in der Regel möglich im Gegensatz zum vorübergehenden Aufenthalt.

Auch wenn man bestehender Beamter in das EU-Ausland auszieht, kann man die private Krankenversicherung auch kündigen oder eben je nach Versicherer ggf. mit Beitragszuschlag "mitnehmen" in das EU-Ausland.

Wie aber clarion ausgeführt hat, sollte mindestens aber eine Anwartschaft aufrecht gehalten werden. Es ist tatsächlich nicht immer ganz eindeutig, ob man in die Gesetzliche Krankenversicherung kommen kann, wenn man auch nach xy Jahren im EU-Ausland wieder zurückkehrt. Da gibt es halt einige Fälle, wo man davon ausgehen könnte, dass der Anspruch erfüllt wäre, aber es dann wegen irgendwas hakt. Da ist es sinnig zumindest ein "Backup" in der Tasche zu haben, ansonsten stünde ggf. nur der Basistarif offen.


Radfahrender

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Finde das Thema interessant und hänge mich daher mal dran. Könnte ich nach einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auch einfach mit meinem 50%-Tarif in der PKV bleiben und den Rest dann selbst tragen (Beihilfe fiele ja weg) oder könnte bzw. müsste ich auf 100 Prozent versichern? Ginge dies zu gleichen Konditionen wie bei den 50 Prozent und gälte das auch falls damals die Öffnungsaktion zum Tragen kam?

MoinMoin

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Zum einen hängt das sicherlich davon ab, ob du danach SV Pflichtiger AN bist oder nur Privatperson.
Zum Anderem hängt das davon ab, ob dein PKV Vertrag es zulässt, dass du als Privatperson und nicht als Beamter in deinem Tarif bleiben kannst und wie da der Tarifwechsel organisiert ist.
Und zum dritten gab(gibt) es PKV Tarife mit einem Selbstbehalt von mehreren Tausend Euronen.
Also einfach mal unverbindlich bei deiner PKV Frage, eine allgemein Gültige Antwort gibt es da mutmasslich nicht.

und zu Guter letzt, dir ist Bewusst, dass man schnell eine chronische Erkrankung haben kann? die monatlich 500-1500€ allein für die Medikamente kostet! in sofern ist ein 50% Selbstzahler Tarif eine Wette auf sein Gesundheitsglück.
Bei der Volkskrankheit Diabetes müsstest du so mit Rund 2000-2500€ Eigenanteil pro Jahr rechnen.

clarion

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Es gibt Rheumamedikamente, da kostet eine Spritze um 800 Euro und man braucht sie alle 14 Tage. Und man kann Diabetes und Rheuma gleichzeitig haben. Desgleichen sind auch Krebstherapien sehr teuer, ein Tag auf der Intensivstation sowieso. Diese Wette kann direkt in die Insolvenz gehen.

Ich meine mich aber zu erinnern, dass mein Vertrag mit der Debeka an das Beamtenverhältnis gekoppelt ist.



 

Umlauf

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Finde das Thema interessant und hänge mich daher mal dran. Könnte ich nach einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auch einfach mit meinem 50%-Tarif in der PKV bleiben und den Rest dann selbst tragen (Beihilfe fiele ja weg) oder könnte bzw. müsste ich auf 100 Prozent versichern? Ginge dies zu gleichen Konditionen wie bei den 50 Prozent und gälte das auch falls damals die Öffnungsaktion zum Tragen kam?

Ich weiß nicht, wie sich die 1. Variante mit der Versicherungspflicht verträgt. Wenn die PKV es spitzbekommt, dass die 50% Beihilfe nicht existieren, könnten unangenehme Fragen kommen. Ich kenne es so, dass dann einmal ein Jahresbeitrag für den fehlenden Versicherungsschutz fällig werden.

Zur Überleitung auf 100%: Da sollte was in den Versicherungsbedingungen stehen. Meist kann man solche Änderungen, die auf äußere Umstände beruhen, innerhalb von 3 Monaten ohne Gesundheitsprüfung machen. Danach nicht mehr.