Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Beginn der VBL-Klassik-Zahlung zwingend mit Beginn der vorgezogenen Altersrente?
MoinMoin:
Ich habs noch nicht ganz kapiert
Mit §33 ist doch nur die Altersrente (also die zukünftige mit 67) gemeint und nicht die vorgezogenen egal ob mit oder ohne Abschlag, oder?
Und erst dann bekommt man die VBL.
Wenn ich also die Rente mit 35 Beitragsjahren und Abschlag beantrage und voll weiter Arbeite, dann passiert mit der VBL was?..
ich1974:
Du kannst eine Altersrente auch als Teilrente z.B. 99,8 % beantragen, dann bekommst Du keine Altersvollrente. Es ist hier auch eine Vorgezogene Altersrente z.B. mit 63 Jahren und Abschlag oder mit 65 Jahren und 45 Beitragsjahren gemeint. In § 35 wird zudem auf die Kürzung der Betriebsrente hingewiesen. Die Kürzung bei der Betriebsrente ist hier jedoch bei 10,8 % gedeckelt. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist der höchste Abschlag jedoch 14,4 %.
jorgk37:
--- Zitat von: ich1974 am 11.08.2025 10:27 ---...
--- End quote ---
Ich hatte mich schon gefreut ...
[ VBL klassik Kürzung von 0,3 % pro Monat, aber gedeckelt mit 10,8 %. Also würde sich eine noch frühere DRV-Altersrente, zB 4 Jahre früher, ja lohnen, denn bei der Kürzung um 0,3 % pro Monat und 4 Jahren wären es eigentlich 14,4 % {um das die DRV die Rente kürzen würde}, nicht nur 10,8 %.]
... aber dann in der VBL extra (AVB 02) nachgeschaut. Die Kürzung beträgt 0,4 % pro Monat --- und außer bei Erwerbsminderung sehe ich keine Begrenzung. D.h. bei einer um 4 Jahre vorgezogenen Alters-Vollrente würde die Kürzung der VBL extra 4 x 12 x 0,4 = 19,2 % betragen. Puh.
Da darf ich nun für jeden Monat rechnen, ob sich durch eine Aufteilung in 99,x % Teilrente und vorgezogene Alters-Vollrente im Zeitraum -4 bis -3 vor der eigentlichen regulären Altersgrenze ein optimiertes Ergebnis erzielen lässt ...
In jedem Fall, danke an "ich1974" auf die Situation in der VBLklassik aufmerksam gemacht zu haben.
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