Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 4507 times)

allhit

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Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 13.08.2025 19:31 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Höhergruppierung im öffentlichen Dienst.
Ich habe vor drei Jahren als Anwendungsbetreuer für SAP bei einer Kommune in der IT-Abteilung angefangen – Eingruppierung EG 10, Stufe 3, mit einem Bachelorabschluss.

Seit einigen Monaten versuche ich, die Höhergruppierung von EG 10 in EG 11 zu verhandeln. Der Start im Job war für mich ziemlich schwierig, da ich praktisch keine Einarbeitung hatte. Alles war so kompliziert, dass ich während der Probezeit sogar kurz vor der Kündigung stand. Wir haben dann jedoch mit meinem Chef eine Lösung gefunden, und ich konnte meine Leistung in den darauffolgenden Monaten deutlich steigern. Am Ende wurde mein Vertrag entfristet, und damit war die Sache zunächst gut.

Neben meiner Tätigkeit als SAP-Anwendungsbetreuer habe ich bei einem internen Digitalisierungsprojekt mitgearbeitet und vor einiger Zeit die technische Betreuung übernommen. Inzwischen bin ich so gut wie die einzige Person, die sich mit dieser Applikation auskennt.
Außerdem habe ich die Vertretung für eine weitere wichtige Applikation übernommen, am Rande auch für eine dritte. Zusätzlich bin ich im Projektmanagement tätig, leite eigene Projekte und sorge dafür, dass sie vorangetrieben werden.

Mein Chef hat jedoch klar gesagt, dass die EG 10 für ihn eigentlich nur „Ticketbearbeitung“ bedeutet und die Anzahl an Themen für ihn kein Kriterium für eine Beförderung ist.
Manchmal denke ich mir: was soll es?

Was soll ich in dieser Situation tun?

clarion

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 14.08.2025 06:28 »
1. Prüfen Ob Du genügend mit E11 bewertete Tätigkeiten von befugter Stelle (höchstwahrscheinlich nicht Dein Chef) übertragen bekommen hast. Wenn ja E11 einfordern. Wenn nicht sich um die Übertragung derartiger Tätigkeiten bemühen.

Die Anzahl der unterschiedlichen Aufgaben ist nicht relevant. Sondern es kommt auf die Wertigkeit der Dir übertragenen Aufgaben an.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 14.08.2025 06:32 »
1. Prüfen Ob Du genügend mit E11 E12 bewertete Tätigkeiten von befugter Stelle (höchstwahrscheinlich nicht Dein Chef) übertragen bekommen hast. Wenn ja E11 E12 einfordern. Wenn nicht sich um die Übertragung derartiger Tätigkeiten bemühen.

Die Anzahl der unterschiedlichen Aufgaben ist nicht relevant. Sondern es kommt auf die Wertigkeit der Dir übertragenen Aufgaben an.
Habs mal korrigiert, denn warum kleckern und nicht klotzen.

Es kommt am Ende nur darauf, für welchen Wert du bereit bist zu arbeiten und ob dein AG es wert ist, dich zu diesem Wert zu beschäfftigen, danach muss man halt eine tarifliche Lösung finden.