Leider sind die Antworten nicht ganz korrekt.
Im TVöD-VKA wird stufengleich höhergruppiert, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Wird dem AN eine höherwertigere Tätigkeit vorübergehend übertragen, so erhält er den Diff.-Betrag als Zulage.
Wird dem AN die Tätigkeit im Anschluss dauerhaft übertragen, so wird er eingruppiert, als hätte man ihm die Stelle bereits von Anfang an dauerhaft übertragen, also nicht vorübergehend und damit ohne Diff.-Zulage.
Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist tariflich möglich, ob Dein AG davon Gebrauch macht, kannst nur Du wissen.