Autor Thema: Höhegruppierung - Stufenlaufzeit  (Read 1259 times)

dreamy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« am: 04.08.2025 06:49 »
Hallo zusammen,
was passiert, wenn Person A (Kommunen) von der E10 Stufe 3, in die E12 Stufe 3, höhergruppiert wird?
Nächstes Jahr wäre Person A in der E10-4. Wäre es sinnvoll, mit der Höhergruppierung zu warten und stattdessen eine Zulage zu beantragen, solange die Stufe 4 nicht erreicht ist?

Beginnt die Stufenlaufzeit dann von vorne? Ab dem Tag der Höhergruppierung? Also 3 Jahre bis Stufe 4.
Vielen Dank im Voraus.


SozPädBW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 04.08.2025 07:02 »
Ja und Ja.

dreamy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 04.08.2025 07:07 »
Ja und Ja.

Danke.
Mein Vorgesetzter setzt mich unter Druck, da er im Moment keine neue Stelle ausschreiben kann und unbedingt möchte, dass ich die Projektleitung übernehme. Er meinte, dass ich trotzdem noch viele Jahre arbeiten sollte/müsste. Aber ehrlich gesagt, warum sollte ich auch wieder Zeit verlieren?

Könnte man nicht auch verhandeln, dass ich direkt in die E12-4 komme?

Fitch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 67
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 04.08.2025 07:50 »
Ja

Maggus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 184
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 04.08.2025 09:41 »
Leider sind die Antworten nicht ganz korrekt.

Im TVöD-VKA wird stufengleich höhergruppiert, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Wird dem AN eine höherwertigere Tätigkeit vorübergehend übertragen, so erhält er den Diff.-Betrag als Zulage.
Wird dem AN die Tätigkeit im Anschluss dauerhaft übertragen, so wird er eingruppiert, als hätte man ihm die Stelle bereits von Anfang an dauerhaft übertragen, also nicht vorübergehend und damit ohne Diff.-Zulage.

Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist tariflich möglich, ob Dein AG davon Gebrauch macht, kannst nur Du wissen.


dreamy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 04.08.2025 12:09 »
Leider sind die Antworten nicht ganz korrekt.

Im TVöD-VKA wird stufengleich höhergruppiert, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Wird dem AN eine höherwertigere Tätigkeit vorübergehend übertragen, so erhält er den Diff.-Betrag als Zulage.
Wird dem AN die Tätigkeit im Anschluss dauerhaft übertragen, so wird er eingruppiert, als hätte man ihm die Stelle bereits von Anfang an dauerhaft übertragen, also nicht vorübergehend und damit ohne Diff.-Zulage.

Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist tariflich möglich, ob Dein AG davon Gebrauch macht, kannst nur Du wissen.


Geplant ist, dass ich die Tätigkeit für die E12 übertragen bekomme (tatsächlich mache ich sie schon, aber das ist mein Fehler, da ich nicht nein sagen kann). Wie funktioniert es mit der Stufenlaufzeitverkürzung?
Muss man einen Antrag stellen (ich als AN) oder kann man die Zulage bzw. die Höhegruppierung direkt schriftlich vereinbaren? 
Meine Vorgesetzte meinte, dass ich noch viele Jahre arbeiten muss und ich deshalb auch wieder von vorne anfangen könnte. (3 Jahre in Stufe 3 etc..)  Ich finde es aber nicht nett und korrekt, da den AG einen Projektleiter braucht (nicht ich).

JahrhundertwerkTVÖD

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 862
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 04.08.2025 13:01 »
Das ist halt ein typisches Beispiel wie Arbeitnehmer bewusst "veräppelt" werden.
Dies ist sowohl der VKA wie auch Verdi bekannt und bewusst.

Letztendlich wird durch die Erfahrungsstufen dem AN seine ihm zustehende Vergütung verwehrt.
Es wird eine Vergütung vorgegaukelt, welche allerdings erst nach etlichen Jahren erfolgt.
Verantwortung übernehmen wird bestraft und Erfahrungsstufen beginnen von neuem.
Zu Beginn des TVÖD´s wurde sogar noch rückgruppiert, bei gleichzeitiger Bereitschaft mehr Verantwortung zu übernehmen. Das macht richtig Sinn, oder?

Lange Rede, kurzer Sinn. Es Bedarf einer Änderung!
Automatische Mitnahme/Anerkennung der Zeiten bei Höhergruppierungen
Reduzierung der Erfahrungsstufen. Maximal 3.

Tariferhöhungen müssen durch Verhandlungen erfolgen und nicht durch Vorhalten der zustehenden Vergütung.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,691
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 04.08.2025 13:49 »
Sorry wenn ich es nochmal erzählen muss.

Seinerzeit wollte ich von der 9a (seinerzeit noch E9) in die nächsthöhere Gruppe E10. Inklusive Rückstufung ein Zugewinn von monatlich 40 € Brutto für vier Jahre. Und das über heutige drei Gruppen höher. :o

Im Vergleich zum BAT hätte ich einige zigtausend Euro mehr Gehalt bekommen.

dreamy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #8 am: 04.08.2025 14:12 »
Das ist halt ein typisches Beispiel wie Arbeitnehmer bewusst "veräppelt" werden.
Dies ist sowohl der VKA wie auch Verdi bekannt und bewusst.

Letztendlich wird durch die Erfahrungsstufen dem AN seine ihm zustehende Vergütung verwehrt.
Es wird eine Vergütung vorgegaukelt, welche allerdings erst nach etlichen Jahren erfolgt.
Verantwortung übernehmen wird bestraft und Erfahrungsstufen beginnen von neuem.
Zu Beginn des TVÖD´s wurde sogar noch rückgruppiert, bei gleichzeitiger Bereitschaft mehr Verantwortung zu übernehmen. Das macht richtig Sinn, oder?

Lange Rede, kurzer Sinn. Es Bedarf einer Änderung!
Automatische Mitnahme/Anerkennung der Zeiten bei Höhergruppierungen
Reduzierung der Erfahrungsstufen. Maximal 3.

Tariferhöhungen müssen durch Verhandlungen erfolgen und nicht durch Vorhalten der zustehenden Vergütung.

Laut TvÖD Tabelle
E10-3 jetzt netto 2888€
E10-4 nächstes Jahr netto 3074€
E12-3 aktuell 3159€
für ca. +100 € netto in Monat würde ich einfach nicht akzeptieren. oder???

Ich werde auch mehr Verantwortung tragen müssen

Maggus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 184
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #9 am: 04.08.2025 14:21 »
Laut TvÖD Tabelle
E10-3 jetzt netto 2888€
E10-4 nächstes Jahr netto 3074€
E12-3 aktuell 3159€
für ca. +100 € netto in Monat würde ich einfach nicht akzeptieren. oder???

Ich werde auch mehr Verantwortung tragen müssen

Bei Deiner Rechnung hast Du allerdings vergessen, dass die Diff. zwischen EG 10 und 12 St. 3 Dir ab Übertragung zusteht, also einige Monate / ein Jahr lang rund 500 € (Brutto) mehr als aktuell.
Aber keiner kann Dich zwingen Aufgaben zu übernehmen, die einer höherwertigeren Tätigkeit entsprechen.
Deine Entscheidung.


KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,465
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #10 am: 04.08.2025 14:27 »
Das ist halt ein typisches Beispiel wie Arbeitnehmer bewusst "veräppelt" werden.
Dies ist sowohl der VKA wie auch Verdi bekannt und bewusst.

Letztendlich wird durch die Erfahrungsstufen dem AN seine ihm zustehende Vergütung verwehrt.
Es wird eine Vergütung vorgegaukelt, welche allerdings erst nach etlichen Jahren erfolgt.
Verantwortung übernehmen wird bestraft und Erfahrungsstufen beginnen von neuem.
Zu Beginn des TVÖD´s wurde sogar noch rückgruppiert, bei gleichzeitiger Bereitschaft mehr Verantwortung zu übernehmen. Das macht richtig Sinn, oder?

Lange Rede, kurzer Sinn. Es Bedarf einer Änderung!
Automatische Mitnahme/Anerkennung der Zeiten bei Höhergruppierungen
Reduzierung der Erfahrungsstufen. Maximal 3.

Tariferhöhungen müssen durch Verhandlungen erfolgen und nicht durch Vorhalten der zustehenden Vergütung.

Dafür müsste aber bei den Forderungen mal etwas aufgestellt werden wie "Reform der Entgeltordnung" oder "Reform der Stufenzuordnungen"
Aber so etwas war dort in den vergangenen Jahren nie zu lesen.

Wahrscheinlich weil es sich wirklich krass nur in den oberen EG auswirkt.
Die Abstände zwischen EG5, EG6, EG7 und EG8 sind häufig nicht besonders riesig.

Aber EG10 Stufe 6 zu EG11 Stufe 6 zu EG12 Stufe 6, das sind dann Beträge, die wirklich merkbar sind
(bzw. bei Höhergruppierungen ist hier häufig insbesondere der Sprung von Stufe 4 nach 5 der deutlich spürbare; also schön lange in 4 bleiben, findet der Arbeitgeber)

dreamy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #11 am: 04.08.2025 15:02 »
Laut TvÖD Tabelle
E10-3 jetzt netto 2888€
E10-4 nächstes Jahr netto 3074€
E12-3 aktuell 3159€
für ca. +100 € netto in Monat würde ich einfach nicht akzeptieren. oder???

Ich werde auch mehr Verantwortung tragen müssen

Bei Deiner Rechnung hast Du allerdings vergessen, dass die Diff. zwischen EG 10 und 12 St. 3 Dir ab Übertragung zusteht, also einige Monate / ein Jahr lang rund 500 € (Brutto) mehr als aktuell.
Aber keiner kann Dich zwingen Aufgaben zu übernehmen, die einer höherwertigeren Tätigkeit entsprechen.
Deine Entscheidung.


Na ja, ab Übertragung der Tätigkeiten. Die mache ich zwar schon, aber es wurde nichts formell vereinbart. Sollte meine Höhegruppierung also zurückdatiert werden? Mein Vorgesetzter würde dem sicher nicht zustimmen.
Er meint, er würde sich darum kümmern (Zulage oder Höhegruppierung), wenn ich sage: „Ja, ich übernehme die Projektleitung.” Ab diesem Tag kann ich also „mehr Geld” bekommen, nicht vorher. Es ist egal, ob ich diese Tätigkeiten bereits ausübe oder nicht.

Maggus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 184
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #12 am: 04.08.2025 15:20 »
Korrekt, es zählt erst wenn der AG die Tätigkeit Dir übertragen hat (i.d.R. nur durch Personalabteilung möglich).
Für Deine Nettigkeit, die Aufgaben schon mal auszuführen gehst Du sehr wahrscheinlich leer aus.

cUmydQGVF5pEdG

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #13 am: 04.08.2025 16:56 »
Korrekt, es zählt erst wenn der AG die Tätigkeit Dir übertragen hat (i.d.R. nur durch Personalabteilung möglich).
Für Deine Nettigkeit, die Aufgaben schon mal auszuführen gehst Du sehr wahrscheinlich leer aus.

Streng genommen ist das Ausführen der Tätigkeit ohne entsprechender Übertragung abmahnfähiges Fehlverhalten.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 343
Antw:Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #14 am: 04.08.2025 20:49 »
Immer diese theoretischen Fallkonstellationen… oder kann wer von einem praktischen Fall berichten, wo dies ein Problem war?