Autor Thema: Einstufung verkürzen im TVÖD  (Read 540 times)

Chris2000

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Einstufung verkürzen im TVÖD
« am: 04.08.2025 14:46 »
Hallo liebes Forum,

Ich steige ab 1.9. erneut in den TVÖD ein, nachdem ich den 2023 verlassen hatte. Damals habe ich bereits die E5 Stufe 3 gehabt. Mittlerweile habe ich 5 Jahre und 2 Monate Berufserfahrung. Bei meinem Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt ich bekomme die Stufe 4, die Personalreferentin meinte ich komme in die Stufe 3. Auf Nachfrage ob man meine Fachliche Kompetenz in dem Anstellungsgebiet anerkennt um in die 4 zu kommen oder um eine Neuverhandlung nächstes Jahr, wurde ich damit abgespeist das die nichts verhandeln können und man nach Vertragsabschluss nichts ändern könnte. Ebenso kann Sie ein Jahr nicht verhandeln, weil andere dann auch kommen würden..

Meine Frage: Kann man eine Stufenverkürzung beantragen wenn man die 6 Jahre Berufserfahrung erreicht hat? Oder wie kann man die weiteren 2 Jahre in der Stufe 3 umgehen um in die Stufe 4 zu kommen anhand der Berufsjahre?

Lg und danke schon mal im Voraus. :)

KlammeKassen

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Antw:Einstufung verkürzen im TVÖD
« Antwort #1 am: 04.08.2025 15:06 »
Hallo liebes Forum,

Ich steige ab 1.9. erneut in den TVÖD ein, nachdem ich den 2023 verlassen hatte. Damals habe ich bereits die E5 Stufe 3 gehabt. Mittlerweile habe ich 5 Jahre und 2 Monate Berufserfahrung. Bei meinem Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt ich bekomme die Stufe 4, die Personalreferentin meinte ich komme in die Stufe 3. Auf Nachfrage ob man meine Fachliche Kompetenz in dem Anstellungsgebiet anerkennt um in die 4 zu kommen oder um eine Neuverhandlung nächstes Jahr, wurde ich damit abgespeist das die nichts verhandeln können und man nach Vertragsabschluss nichts ändern könnte. Ebenso kann Sie ein Jahr nicht verhandeln, weil andere dann auch kommen würden..

Meine Frage: Kann man eine Stufenverkürzung beantragen wenn man die 6 Jahre Berufserfahrung erreicht hat? Oder wie kann man die weiteren 2 Jahre in der Stufe 3 umgehen um in die Stufe 4 zu kommen anhand der Berufsjahre?

Lg und danke schon mal im Voraus. :)

Grundsätzlich muss so etwas vor Vertragsunterschrift besprochen werden.
Ich hoffe, dass du etwas schriftlich hast, dass man dir die 4 geben will.

Ansonsten wird es schwierig.

Stufenlaufzeitverkürzungen werden im kommunalen Bereich so gut wie gar nicht angewendet (mag wenige Ausnahmen geben), beim Bund und Land schon eher

Maggus

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Antw:Einstufung verkürzen im TVÖD
« Antwort #2 am: 04.08.2025 15:16 »
Bei einschlägiger Berufserfahrung, also Berufserfahrung die sich nur auf die Tätigkeiten der zu besetzenden Stelle bezieht, hat der AN Anspruch bis zur Stufe 3 eingruppiert zu werden.
Einschläge Berufserfahrung mind. 1 Jahr = Stufe 2, einschlägige BU mind. 3 Jahre = Stufe 3.

Zur Deckung des Personalbedarfs kann der AG weiterte Berufserfahrung (förderliche Zeiten) für eine Einordnung in die Stufe 4 - 6 anerkennen. Hierauf besteht kein Anspruch des AN und es muss vor Vertragsabschluss geregelt sein.

Verkürzung der Stufenlaufzeit ist tariflich möglich. Ein Antrag durch den AN ist nicht vorgesehen.
Letztlich entscheidet der AG ob er überhaupt von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte.