Autor Thema: PKV bei Ende des Beamtenverhältnisses oder Umzug ins Ausland  (Read 1379 times)

Wippwopp

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Ich bin bei der Debeka privat krankenversichert und noch Beamter auf Probe.

Ich hätt ein paar Fragen.

Würde ich in folgenden Fällen die PKV kündigen (und möglicherweise in die GKV wechseln) können wenn ich:
  • aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen würde oder
  • irgendwann freiwillig aus dem Beamtenverhältnis auscheide und
    • ich bereits älter als 55 Jahre wäre oder
    • noch keine 55 Jahre alt wäre oder
    • permanent ins nicht-europäische Ausland ziehe (dann natürlich keine GKV)
  • Oder Beamter bleibe und bei Pensionseintritt permanent ins nicht-europäische Ausland umziehe

Vielen Dank für Eure Antworten!

clarion

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Du kannst in die GKV, wenn Du sozialversicherungspflichtig und noch nicht 55 Jahre alt bist.

Wippwopp

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Und wie sieht es aus bei Umzug ins nicht-europäische Ausland, kann ich die PKV dann kündigen?

clarion

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Sicher kannst du das. Ob das klug ist, musst Du selbst entscheiden. Für den Fall, dass Du zurück nach D wollen würdest, würde ich eine Anwartschaft abschließen.

Saxum

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Voraussetzung dafür ist entweder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld I. Ob die Voraussetzungen für das ALG I vorliegen, ist mit der zuständigen Arbeitsagentur abzuklären.

Ein permanenter Auszug in das EU-Ausland führt dazu, dass man die private Krankenversicherung kündigen kann oder auch wenn man in einem EU-Land eine andere Versicherungspflicht aufnimmt. Das ist bei permanentem Aus/Umzug in der Regel möglich im Gegensatz zum vorübergehenden Aufenthalt.

Auch wenn man bestehender Beamter in das EU-Ausland auszieht, kann man die private Krankenversicherung auch kündigen oder eben je nach Versicherer ggf. mit Beitragszuschlag "mitnehmen" in das EU-Ausland.

Wie aber clarion ausgeführt hat, sollte mindestens aber eine Anwartschaft aufrecht gehalten werden. Es ist tatsächlich nicht immer ganz eindeutig, ob man in die Gesetzliche Krankenversicherung kommen kann, wenn man auch nach xy Jahren im EU-Ausland wieder zurückkehrt. Da gibt es halt einige Fälle, wo man davon ausgehen könnte, dass der Anspruch erfüllt wäre, aber es dann wegen irgendwas hakt. Da ist es sinnig zumindest ein "Backup" in der Tasche zu haben, ansonsten stünde ggf. nur der Basistarif offen.