Ich würde mit dem Personal-/Betriebsrat darüber sprechen, ob es nicht Sinn macht, eine Regelung zum "Holen aus dem Frei" zu verhandeln. Wenn ihr im Besonderen Teil Pflege-/Betreuungseinrichtungen (BT-B) oder Krankenhäuser (BT-K) unterwegs seid, ist dies seit rund 2 Jahren sogar tariflich zulässig:
§ 49a Absatz 3 TVöD-BT-B bzw. § 50 Absatz 3 TVöD-BT-K:
„(3) Zugunsten der Beschäftigten können für Dienste, soweit diese zu Zeiten
gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b bis f erbracht werden, die dort genannten
Prozentbeträge durch Betriebs-/ Dienstvereinbarung erhöht werden. Durch
Betriebs-/ Dienstvereinbarungen können für die freiwillige Übernahme zusätzlich
betrieblich veranlasster Dienste Zulagen oder Zuschläge zusätzlich
zum ohnehin geschuldeten Entgelt vereinbart werden. Das gesetzliche Mitbestimmungsrecht
des Betriebs-/Personalrats ist zu beachten.“
Dann kann man wenigstens noch n paar Euro raushandeln...