Hallo in die Runde,
Folgende Situation: ich bin seit 5 Jahren in der IT einer kleinen Kommune beschäftigt und eingruppiert in EG 9a. Jetzt kam letzte Woche mein Amtsleiter auf mich zu und bot mir ein Bachelor Studium an, um künftig die Sachgebietsleitung in meinem Bereich zu übernehmen. Das dürfte nach dem abgeschlossenen Studium dann auf eine 9c oder 10 hinauslaufen. Die Stelle existiert im aktuellen Stellenplan noch nicht und wird erst im Laufe meines Studiums geschaffen, daher ist das Gehalt noch nicht final absehbar.
Da das Studium relativ kurzfristig beginnen würde (01.10.) und die Anmeldefrist abläuft (31.08.) hat mein Amtsleiter, der erstmal im Urlaub ist bis 01.09., die Klärung der Detailfragen mir und meinem Personaler überlassen. Wir sind uns jetzt allerdings über die Bezahlung uneinig. Mein Personaler meint, er müsse mir die Ausbildungsvergütung (wohl ca. 1300 - 1500€ laut Tarifvertrag) bezahlen und mehr ginge da nicht. Das ist für mich nicht zumutbar.
Meine Vorstellung war eigentlich: mein AG möchte, dass ich dieses Studium antrete. Ich habe mich nicht für eine Ausbildung beworben. Ich behalte also mein altes Gehalt. Ob das über eine Zulage in der Ausbildungsvergütung gedreht wird oder ich einfach die 9a behalte, ist mir eigentlich egal. Bei Kollegen, die den ALII absolvieren, wird regelmäßig das alte Gehalt mittels Zulage auf das Gehalt der neuen Stelle aufgestockt. Ich erwarte eigentlich eine ähnliche Regelung. Jetzt behalte ich mein altes Gehalt, bis die Stelle dann im Stellenplan vorhanden ist und ab dann wird aufgestockt.
Laut Personaler wäre das eine übertarifliche Bezahlung. Das sei tariflich nicht möglich, er würde das nicht unterschreiben. Wenn müsse das unser Amtsleiter nach seinem Urlaub tun, aber er sieht da keine Möglichkeit.
Er will mich jetzt trotzdem anmelden und die Anmeldung im Zweifel zurückziehen, wenn das kostengünstig möglich wäre. Ich habe bislang nichts unterschrieben und erwarte daher nicht, dass irgendwelche Kosten auf mich zu kommen, falls ich mich gegen das Studium entscheide, einen unangenehmen Beigeschmack, hat das ganze dennoch.
Meine Frage: Hat er recht? Ist es wirklich nicht möglich mein altes Gehalt weiter zu zahlen? Oder gibt es im TVÖD für Kommunen vielleicht irgendeine Regelung, die genau das ermöglicht und wir beide kennen diese Regelung einfach nicht?
Vielen Dank im Voraus