Autor Thema: Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt  (Read 2247 times)

aronzo

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #45 am: 08.08.2025 07:18 »

Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".

Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.
Anscheinend hast Du in eigener Sache nicht alles Erforderliche vorgetragen! Ob Du einer "besonderen Schwierigkeit" auch in der Beistandschaft gewachsen bist, sollten tatsächlich andere beurteilen. Suche Dir also eine fähige anwaltliche Vertretung, wie schon vom Richter empfohlen, und gehe ins - selbst auferlegte - Risiko.

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #46 am: 08.08.2025 08:22 »
Ich bräuchte Ideen, was vorliegen muss, um die Bedeutung nach EG 10/11 zu erfüllen bzw. wie sich diese aus der EG 9c herausheben muss.

Es wäre sehr nett, wenn sich die Antworten hierauf beziehen.

Dazu hatte ich schon einiges geschrieben - finanzielle Verantwortung, Grundsatzentscheidungen usw. und auf einen Kommentar verwiesen. Half das nicht?