Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".
Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.
Anscheinend hast Du in eigener Sache nicht alles Erforderliche vorgetragen! Ob Du einer "besonderen Schwierigkeit" auch in der Beistandschaft gewachsen bist, sollten tatsächlich andere beurteilen. Suche Dir also eine fähige anwaltliche Vertretung, wie schon vom Richter empfohlen, und gehe ins - selbst auferlegte - Risiko.