Autor Thema: Nach dualem Studium Bundesland wechseln  (Read 532 times)

Tackle

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Nach dualem Studium Bundesland wechseln
« am: 12.08.2025 22:19 »
Hallo, Ich absolviere zurzeit ein duales Studium im Bundesland xy (möchte ich lieber nicht sagen), der großteil meiner Familie wohnt jedoch in einem anderen Bundesland, in welches in gerne zurückkehren würde. Daher ist meine Frage ob nach einem dualen Studium ein Bundeslandwechsel möglich ist. Ich hatte bereits einmal mit der Behörde geschrieben, und sagten Zitat

„mein Arbeitgeber kann/ muss aber nicht Land XY sein. Ich wäre lediglich zu fünf Jahren im öffentlichen Dienst verpflichtet.“

Ich hatte es so verstanden, dass ich nicht beim Land, sondern nur im öffentlichen Dienst bleiben muss. Da ich aber Auf Widerruf Verbeamtet bin, bin ich mir da nicht sicher.

Vielen Dank im Vorraus

Autodoc

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Antw:Nach dualem Studium Bundesland wechseln
« Antwort #1 am: 13.08.2025 07:44 »
Hi
Da gibt es viele Möglichkeiten. Du kannst direkt nach Abschluss des Kolloquiums einfach die neue Urkunde des aktuellen Dienstherrn nicht annehmen beziehungsweise dem schon mitteilen, dass du nicht weiter bei ihm bleiben möchtest. Dass du dich vorher natürlich auf andere freistellen bei andern Dienststellen erfolgreich beworben hast und eine Zusage hast. Sonst hast du nämlich kein Job mehr. Du kannst aber auch erst mal Beamter auf Probe bei dem aktuellen Dienstherren werden und dich in der Zeit bei anderen bewerben. Bei erfolgreicher Bewerbung kannst du ein Versetzungsantrag stellen. Dem muss allerdings dein aktueller Dienstherr zustimmen. Alternativ gibt es noch den Weg über eine so genannte Raubernennung. Da bekommst du von dem neuen Dienstherren einfach eine neue Urkunde und dann endet automatisch dein Dienstverhältnis beim alten. Machen aber viele nicht, weil sie dann auch deine Versorgungslasten alleine tragen müssen.

Wenn du aber Beamter bist, hast du das im falschen Unterforum eröffnet das Thema.

Der passt es mit den fünf Jahren bezieht sich auf im öffentlichen Dienst arbeiten. Also du bist nicht an einen Dienstherren gebunden.