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Bezügemitteilungen nur noch digital für staatliche Beschäftigte in Bayern
Organisator:
--- Zitat von: Rowhin am 19.08.2025 09:52 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 19.08.2025 08:25 ---
Also, mein Regal baut eher in Höhe und Breite statt in die Tiefe. Dazu kommt, so viele Gehaltsnachweise waren das im ÖD doch gar nicht, da es immer nur welche bei Veränderungen gab.
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Habe mal nachgezählt, weil mir das nicht so vorkam. Bei mir sind es 81 seit 2011, also 5-6 pro Jahr. Kommt schon was rum, obwohl ich eigentlich immer denselben AG hatte (Freistaat Bayern, nur zwei verschiedene Unis), und insgesamt nur 5 unterschiedliche Stellen. Wobei das zugegebenermaßen etwas frontlastig ist, und die letzten Jahre nur so 2-3 kamen.
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 19.08.2025 09:39 ---
--- Zitat von: Organisator am 19.08.2025 08:04 ---Nicht nur du ;)
aber was ich mich frage - wozu braucht man irgendwelche Gehaltsnachweise von früher? Wenn braucht man denn mal mehr als einzelne aus den letzten 12 Monaten?
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Z.B. falls Lücken im Rentenversicherungsnachweis vorkommen. Daher habe ich alle Entgeltabrechnungen seit Beginn meiner Ausbildung eingescannt in der von mir bezahlten Cloud liegen und lade jeden Monat die neuen Abrechnungen hoch. Dort habe ich auch Scans von allen weiteren wichtigen Daten liegen.
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Exakt so habe ich es auch gelöst. Einmal im Mitarbeiterportal, und dann nochmal in der privaten Cloud als Backup.
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Danke für die Info. Dann kommt das wohl sehr stark auf das individuelle Sicherheitsgefühl an.
btw. Sind die Beitragszeiten nicht in der jährlichen Renteninfo mit aufgeführt?
DiVO:
Wo kann man die dazugehörige Dienstvereinbarung einsehen?
Rowhin:
--- Zitat von: DiVO am 19.08.2025 11:26 ---Wo kann man die dazugehörige Dienstvereinbarung einsehen?
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Die erübrigt sich wahrscheinlich aus Sicht des Freistaats auf Basis des Folgenden - siehe Link zur Info im Ursprungspost:
--- Zitat ---Für die Bezüge ab August 2025 erhalten nun auch alle Tarifbeschäftigten des Freistaats Bayern ihre Bezügemitteilungen ausschließlich in digitaler Form. Grundlage für diese neue Festlegung ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2025 - 9 AZR 487/24.
Der Großteil der staatlichen Tarifbeschäftigten hat bereits bei Aktivierung des Digitalen Ordners im Mitarbeiterservice Bayern der digitalen Zustellung von Bezügemitteilungen zugestimmt. Für diese ändert sich durch die neue Regelung nichts.
Für alle im Mitarbeiterservice Bayern registrierten staatlichen Tarifbeschäftigten, die der digitalen Zustellung der Bezügemitteilung bislang nicht zugestimmt haben, erfolgt eine automatische Umstellung auf die digitale Bekanntgabe durch das Landesamt für Finanzen. Betroffene Beschäftigte müssen selbst nichts veranlassen.
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Das angesprochene Urteil besagt unter anderem:
--- Zitat ---Erteilt der Arbeitgeber Entgeltabrechnungen, indem er diese in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellt, wahrt er damit grundsätzlich die von § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO vorgeschriebene Textform. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts ist eine sog. Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. Es genügt, dass er die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt. Hierbei hat er den berechtigten Interessen der Beschäftigten, die privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügen, Rechnung zu tragen.
Die in der Konzernbetriebsvereinbarung im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geregelte digitale Zurverfügungstellung der Entgeltabrechnungen greift nicht unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer ein.
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