Autor Thema: Bezügemitteilungen nur noch digital für staatliche Beschäftigte in Bayern  (Read 2319 times)

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Allerdings muss man auch sagen, dass zumindest das Ausdrucken der Gehaltsmitteilungen insofern Sinn macht, dass man bei Kündigung auch den Zugang verliert. Diesen muss man dann umständlich neu beantragen mit Codes per Mail + Post + Zertifikat auf dem Gerät ablegen und trallala.

Selbst dann hat man ja die Möglichkeit, das ganze irgendwo als .pdf oder ähnliches Format digital zu hinterlegen, idealerweise sogar redundant. Da herrscht zumindest bei mir persönlich deutlich einfachere Auffindbarkeit als in irgendwelchen Ordnern im hintersten Regalfach...aber vielleicht bin das auch nur ich ;)
Nicht nur du ;)

aber was ich mich frage - wozu braucht man irgendwelche Gehaltsnachweise von früher? Wenn braucht man denn mal mehr als einzelne aus den letzten 12 Monaten?

troubleshooting

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Selbst dann hat man ja die Möglichkeit, das ganze irgendwo als .pdf oder ähnliches Format digital zu hinterlegen, idealerweise sogar redundant. Da herrscht zumindest bei mir persönlich deutlich einfachere Auffindbarkeit als in irgendwelchen Ordnern im hintersten Regalfach...aber vielleicht bin das auch nur ich ;)

Also, mein Regal baut eher in Höhe und Breite statt in die Tiefe. Dazu kommt, so viele Gehaltsnachweise waren das im ÖD doch gar nicht, da es immer nur welche bei Veränderungen gab. Nur, wenn ich dran denke, wie ich im ÖD angefangen hatte, wollten die für jeden Mist Nachweise. Ich habe 2x als Zeitarbeiter gearbeitet. Die Arbeitsverträge haben zB der Pers damals nicht gereicht, da darin nicht vermerkt war, als was ich jeweils eingesetzt wurde. Das ergab sich tatsächlich immer nur aus den Abrechnungen mit den Stundenzetteln.

Weiter bin ich digital ein gebranntes Kind. Wenn ich dran denke, wieviel Daten ich auf CD's gebrannt habe und deren Haltbarkeit nicht beachtet...
Aber, jeder wie er mag.

An sich ist so ein Portal aber eben keine schlechte Sache, wenn man es wie in RLP "ganzheitlich" aufzieht und da alles drüber laufen lässt.


TVOEDAnwender

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Allerdings muss man auch sagen, dass zumindest das Ausdrucken der Gehaltsmitteilungen insofern Sinn macht, dass man bei Kündigung auch den Zugang verliert. Diesen muss man dann umständlich neu beantragen mit Codes per Mail + Post + Zertifikat auf dem Gerät ablegen und trallala.

Selbst dann hat man ja die Möglichkeit, das ganze irgendwo als .pdf oder ähnliches Format digital zu hinterlegen, idealerweise sogar redundant. Da herrscht zumindest bei mir persönlich deutlich einfachere Auffindbarkeit als in irgendwelchen Ordnern im hintersten Regalfach...aber vielleicht bin das auch nur ich ;)
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aber was ich mich frage - wozu braucht man irgendwelche Gehaltsnachweise von früher? Wenn braucht man denn mal mehr als einzelne aus den letzten 12 Monaten?

Z.B. falls Lücken im Rentenversicherungsnachweis vorkommen. Daher habe ich alle Entgeltabrechnungen seit Beginn meiner Ausbildung eingescannt in der von mir bezahlten Cloud liegen und lade jeden Monat die neuen Abrechnungen hoch. Dort habe ich auch Scans von allen weiteren wichtigen Daten liegen.

Rowhin

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Also, mein Regal baut eher in Höhe und Breite statt in die Tiefe. Dazu kommt, so viele Gehaltsnachweise waren das im ÖD doch gar nicht, da es immer nur welche bei Veränderungen gab.

Habe mal nachgezählt, weil mir das nicht so vorkam. Bei mir sind es 81 seit 2011, also 5-6 pro Jahr. Kommt schon was rum, obwohl ich eigentlich immer denselben AG hatte (Freistaat Bayern, nur zwei verschiedene Unis), und insgesamt nur 5 unterschiedliche Stellen. Wobei das zugegebenermaßen etwas frontlastig ist, und die letzten Jahre nur so 2-3 kamen.

Nicht nur du ;)

aber was ich mich frage - wozu braucht man irgendwelche Gehaltsnachweise von früher? Wenn braucht man denn mal mehr als einzelne aus den letzten 12 Monaten?

Z.B. falls Lücken im Rentenversicherungsnachweis vorkommen. Daher habe ich alle Entgeltabrechnungen seit Beginn meiner Ausbildung eingescannt in der von mir bezahlten Cloud liegen und lade jeden Monat die neuen Abrechnungen hoch. Dort habe ich auch Scans von allen weiteren wichtigen Daten liegen.

Exakt so habe ich es auch gelöst. Einmal im Mitarbeiterportal, und dann nochmal in der privaten Cloud als Backup.

PeterMuellerchen

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In einigen Ländern bekommt man seine Gehaltsmitteilung zur Dienststelle mit der Dienstpost (Kurier etc.). Porto fällt da wohl nur für Versorgungsempfänger an. Der Druck liegt im cent-Bereich je Seite. Eine Portallösung dürfte mit Betrieb und vor allem Support deutlich mehr zu Buche schlagen und selbst dann drucken sich das viele dort auch nur wieder aus ...
"Drucken" ist teurer als man denkt. Du darfst da nicht deine privaten Kosten als Basis ranziehen. Dazu wird auch noch kuvertiert. Auch das sind zwar Kosten, die pro Brief recht gering sind. Aber die Masse machts.

Ich denke es werden pro Beschäftigtem mindestens 3 Bezügemitteilungen pro Jahr verschickt. Einmal die mit der JSZ und dann wieder die ohne. Dazu ändert sich ja durch Tarifverträge eigentlich immer einmal im Jahr etwas, ergo -> min. 3 Stück. Das LBV.NRW schickt die nachhause, also fällt hier jedes mal Druck, kuvertieren und Porto an. Ich würde da schon sagen, mindestens 1€ pro Brief, selbst mit Großkundenrabatten.
NRW hat 746.000 Beschäftigte, also 746.000€ x 3 = 2.238.000€ im Jahr. Dazu kommen noch Personalkosten für Irrläufer die bearbeitet werden müssen, Neuversenden weil was nicht angekommen ist und weitere Änderungen wie Höherstufungen oder Höhergruppierungen. Von dieser Summe würde IT.NRW sicherlich ein ganz brauchbares System entwickeln können.

Selbst in Ländern, wo es wie von dir erwähnt per Kurier an die Dienststelle geht, werden die Kosten nur verlagert. Die kommen an und müssen dann auch erst wieder sortiert und verteilt werden. Übrigens ist auch ein Kurier nicht kostenlos ...

Langfristig würde das überall Geld sparen, man muss halt erstmal nur etwas Geld in die Hand nehmen. Dazu würde es das komplette System beschleunigen. Heute gibts einen festen Tag, bis wohin Änderungen im System sein müssen, dann wird das Gehalt berechnet, ausgedruckt, kuvertiert und verschickt. Über ein Portal bräuchte man das feste Berechnungsdatum nichtmehr, da man keine Deadline hätte, bis wann die Daten beim Druck sein müssen, damit 746.000 Bezügemitteilungen auch sicher pünktlich gedruckt und kuvertiert werden. Es könnte jede Änderung sofort berechnet werden und in sekunden eine aktualisierte Bezügemitteilung im Portal hinterlegt werden.

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Also, mein Regal baut eher in Höhe und Breite statt in die Tiefe. Dazu kommt, so viele Gehaltsnachweise waren das im ÖD doch gar nicht, da es immer nur welche bei Veränderungen gab.

Habe mal nachgezählt, weil mir das nicht so vorkam. Bei mir sind es 81 seit 2011, also 5-6 pro Jahr. Kommt schon was rum, obwohl ich eigentlich immer denselben AG hatte (Freistaat Bayern, nur zwei verschiedene Unis), und insgesamt nur 5 unterschiedliche Stellen. Wobei das zugegebenermaßen etwas frontlastig ist, und die letzten Jahre nur so 2-3 kamen.

Nicht nur du ;)

aber was ich mich frage - wozu braucht man irgendwelche Gehaltsnachweise von früher? Wenn braucht man denn mal mehr als einzelne aus den letzten 12 Monaten?

Z.B. falls Lücken im Rentenversicherungsnachweis vorkommen. Daher habe ich alle Entgeltabrechnungen seit Beginn meiner Ausbildung eingescannt in der von mir bezahlten Cloud liegen und lade jeden Monat die neuen Abrechnungen hoch. Dort habe ich auch Scans von allen weiteren wichtigen Daten liegen.

Exakt so habe ich es auch gelöst. Einmal im Mitarbeiterportal, und dann nochmal in der privaten Cloud als Backup.

Danke für die Info. Dann kommt das wohl sehr stark auf das individuelle Sicherheitsgefühl an.
btw. Sind die Beitragszeiten nicht in der jährlichen Renteninfo mit aufgeführt?

DiVO

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Wo kann man die dazugehörige Dienstvereinbarung einsehen?

Rowhin

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Wo kann man die dazugehörige Dienstvereinbarung einsehen?

Die erübrigt sich wahrscheinlich aus Sicht des Freistaats auf Basis des Folgenden - siehe Link zur Info im Ursprungspost:

Zitat
Für die Bezüge ab August 2025 erhalten nun auch alle Tarifbeschäftigten des Freistaats Bayern ihre Bezügemitteilungen ausschließlich in digitaler Form. Grundlage für diese neue Festlegung ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2025 - 9 AZR 487/24.

Der Großteil der staatlichen Tarifbeschäftigten hat bereits bei Aktivierung des Digitalen Ordners im Mitarbeiterservice Bayern der digitalen Zustellung von Bezügemitteilungen zugestimmt. Für diese ändert sich durch die neue Regelung nichts.

Für alle im Mitarbeiterservice Bayern registrierten staatlichen Tarifbeschäftigten, die der digitalen Zustellung der Bezügemitteilung bislang nicht zugestimmt haben, erfolgt eine automatische Umstellung auf die digitale Bekanntgabe durch das Landesamt für Finanzen.  Betroffene Beschäftigte müssen selbst nichts veranlassen.

Das angesprochene Urteil besagt unter anderem:

Zitat
Erteilt der Arbeitgeber Entgeltabrechnungen, indem er diese in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellt, wahrt er damit grundsätzlich die von § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO vorgeschriebene Textform. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts ist eine sog. Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. Es genügt, dass er die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt. Hierbei hat er den berechtigten Interessen der Beschäftigten, die privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügen, Rechnung zu tragen.

Die in der Konzernbetriebsvereinbarung im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geregelte digitale Zurverfügungstellung der Entgeltabrechnungen greift nicht unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer ein.