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Kritik vor Kollegen

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Resthofidylle:
Hallo in die Runde,

vor einigen Monaten kam eine neue Kollegin ins Team. Sie sollte von einer erfahrenen Kollegin angelernt werden.
Diese "erfahrene" Kollegin hat sich ständig über die neue aufgeregt, wenn diese was nicht sofort konnte oder vllt. auch verstanden hat. Dies wurde und wird ausgiebig vor allen anderen Kollegen ausgewertet, mit Kritik an der neuen Kollegin wird nicht zimperlich umgegangen. Mir tut sie irgendwie leid, weil sie ihre Arbeit so gut es geht verrichtet und weil es mir ähnlich erging (wenn auch nicht ganz so schlimm wie es derzeit bei der neuen gemacht wird).
Was ich mich frage ist, ob es überhaupt zulässig ist, dass diese Kollegin vor anderen Kollegen so schlecht gemacht wird ? Mittlerweile wird sie mehr oder weniger ausgegrenzt und zieht sich  wohl auch selbst zurück, um sich vor weiteren Demütigungen zu schützen.

Behördenleitung tut nichts dagegen, da hofft man wohl auf freiwillige Kündigung.

Autodoc:
Klingt ein wenig wie nach Mobbing. Also im Extremfall.
Das ist auf jeden Fall kein kollegiales Verhalten. Wenn dienstliche oder persönliche Schwächen vorliegen, muss der Arbeitgeber tätig werden.

Sowas ähnliches habe ich auch mal erfahren. Das ging sogar soweit, dass in der Mediation eingesetzt wurde und das halbe Team gewechselt ist. Da wurden Personen auch von gewissen Personen Gruppen immer wieder bloßgestellt und angegriffen.

Resthofidylle:
Arbeitsrechtlich bewegt sich diese Kollegin, die vor Kollegen schlecht über die Neue redet bis hin zur Denunzierung wohl auf sicherem Terrain ? Oder ist dieses Verhalten nicht auch mal einen Verweis/Abmahnung wert ?

Tiffy:
Tja, wie Du sicher weißt, gibt es bislang (!) noch kein Gesetz, nach dem man sich nicht kritisch über andere Leute äußern dürfte. Das hat, wenig überraschend, mit der vielzitieren Meinungs- und Äußerungsfreiheit zu tun, die ja heutzutage Vielen ein Dorn im Auge ist, sobald sie selbst zum Ziel von Kritik werden. Solange Kollegin A keine strafrechtlich relevanten Äußerungen über Kollegin B tätigt und solange der Dienstherr es Kollegin A nicht unter Inanspruchnahme seines Arbeitgeberdirektionsrechts untersagt, dieses Verhalten fortzusetzen und ihr nicht aufträgt, sich ausschließlich um ihre ursprünglichen Aufgaben zu kümmern, kann man da nichts machen.

clarion:
Die Frage ist, warum man der Rest des Teams dan Mobben nicht stoppt und der Mobberin einfach mal die Meinung sagt.

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