Tja, wie Du sicher weißt, gibt es bislang (!) noch kein Gesetz, nach dem man sich nicht kritisch über andere Leute äußern dürfte. Das hat, wenig überraschend, mit der vielzitieren Meinungs- und Äußerungsfreiheit zu tun, die ja heutzutage Vielen ein Dorn im Auge ist, sobald sie selbst zum Ziel von Kritik werden. Solange Kollegin A keine strafrechtlich relevanten Äußerungen über Kollegin B tätigt und solange der Dienstherr es Kollegin A nicht unter Inanspruchnahme seines Arbeitgeberdirektionsrechts untersagt, dieses Verhalten fortzusetzen und ihr nicht aufträgt, sich ausschließlich um ihre ursprünglichen Aufgaben zu kümmern, kann man da nichts machen.