Hallo,
es ist vollkommen richtig, dass es sich um eine Einzelfallbetreuung handelt. Bedeutet dies automatisch, dass die Tätigkeit keine Bedeutung im Tarifsinne haben kann? Das würde ja dazu führen, dass eine Bewertung innerhalb des Tvöd gar nicht möglich ist, da dieser nur eine Bewertung von typischen Verwaltungstätigkeiten ermöglicht.
Zusätzlich ist ein Hochschulstudium ja keine Voraussetzung für 9c, sonst würde ja der AG II nicht ausreichen.
Typische Verwaltungstätigkeiten, in der Regel Einzelfallentscheidungen (Verwaltungsakte), erfüllen nicht das Merkmal der Bedeutung; schließlich ist es ein Heraushebungsmerkmal über Normaltätigkeiten hinaus.
Einzelfallentscheidungen können dennoch "Bedeutung" (siehe mein Beispiel) haben, wenn diese Einzellfallentscheidung den Normalfall in gewichtiger Weise übersteigt.
Wenn es um Grundsatzentscheidungen geht, die über das eigene Arbeitsgebiet hinausgehen, dann könnte "Bedeutung" problemlos im TVöD bzw. der Entgeltordnung erfüllt sein. Zum Beispiel die Entwicklung einer Personalstrategie für die gesamte Behörde, Einführung / Umsetzung von Controlling oder Korruptionsprävention; oder auch Presse/Öffentlichkeitsarbeit.
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Hochschulstudium habe ich zur Vereinfachung genannt, kannst auch gerne die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 nehmen.